Marco Westermann - 31 Okt 2022

Schnell sein kann sich lohnen: Entgeltpunkte werden nächstes Jahr deutlich teuer!

  • Durchschnittsentgelt steigt zum 01.01.2023

  • Damit steigt trotz unverändertem Beitragssatz der Preis für einen Entgeltpunkt

  • Wer noch in 2022 handelt spart 11 %

Mit der Bekanntgabe der voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2023 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde unter anderem klar, dass der Kauf von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ab dem kommenden Jahr spürbar teurer werden wird.

Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung im Jahre 2021 werden sich die meisten Sozialversicherungswerte im Jahr 2023 deutlich erhöhen.

Die „Währung“ der GRV ist der sogenannte Entgeltpunkt. Entgeltpunkte in die GRV werden in der Regel durch Beitragszahlung erworben. Der Wert der Entgeltpunkte wird jährlich auf Basis gesetzlicher Regelungen überprüft und festgelegt. Durch diese Anpassung des Rentenwertes erfolgt eine Anpassung der Renten entsprechend der Lohnentwicklung und damit ein (zumindest teilweiser) Inflationsausgleich. Aber auch der Preis, der für einen Entgeltpunkt zu zahlen ist, ändert sich von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit vom Durchschnittsentgelt der Versicherten.

Weil das Durchschnittsentgelt durch die Corona-Krise in diesem Jahr sogar niedriger war als in 2021 ist der „Kaufpreis“ für einen Entgeltpunkt derzeit sehr günstig. Er beträgt in diesem Jahr 7.235,59 EUR.

Zum 1. Januar 2023 steigt die Rechengröße „vorläufiges Durchschnittsentgelt“ nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB VI deutlich. Ein Entgeltpunkt wird dann voraussichtlich 8.024 EUR kosten – also rund 11 % mehr. Oder anders ausgedrückt: Für eine Beitragszahlung in Höhe von 7.235,59 EUR im Jahre 2022 würde man auf Basis des aktuellen Rentenwertes eine lebenslange Rente von 36,02 EUR monatlich erhalten, bei einer Zahlung im Januar 2023 wären es nur noch 32,48 EUR.

Wer freiwillige Beiträge in die GRV leisten kann und dies auch möchte oder sogar die Möglichkeit nutzen will, Rentenabschläge für die vorgezogene Rente mit 63 durch Sonderzahlungen auszugleichen (hier eine kurze Erläuterung dazu), sollte in Betracht ziehen, dies noch im Jahr 2022 zu tun. Zwar plant der Gesetzgeber, die steuerliche Abziehbarkeit für Vorsorgeaufwendungen ab 2023 auf 100 % zu erhöhen (in 2022 sind es 94 %), doch dieser steuerliche Vorteil wird den dann höheren Preis für einen Entgeltpunkt nicht kompensieren.

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