HPM - 4 Sep 2019

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Betriebsrente: Ausschluss aus Altersgründen ist rechtens!

Regelungen, welche den Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) lediglich für Arbeitnehmer vorsehen, die vor ihrem 50. Lebensjahr in dem Unternehmen anfangen, stellen keine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, so das BVerfG.

Zum Artikel >>

Alle Artikel zum Thema News

Ihr Vorsprung in der bAV. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Neuigkeiten, Wissen und Ratgeber

Abonnieren Sie unseren Newsletter „Betriebsrente AKTUELL"

Anmeldung Newsletter