Kyra Eissing - 30 Mai 2021

Verbreitung betrieblicher Altersversorgung - Diese Zahlen sollten Sie kennen

  • Anteil der Betriebsstätten mit einer bAV bleibt unverändert zum Vorjahr

  • Mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat eine bAV

  • Frauen liegen in puncto bAV vorn

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine empirische Studie zur Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland in Auftrag gegeben. Unter Anderem wurde im Rahmen der Studie die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG), Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) und Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) untersucht. Hier geht es zu den Studienergebnissen.

Wir haben die wichtigsten Zahlen und Ergebnisse für Sie zusammengefasst

45%

Das ist der Anteil der insgesamt 2,140 Millionen einbezogenen Betriebsstätten, die für die Gesamtheit oder einen Teil Ihrer Beschäftigten ein betriebliches Alterssicherungssystem anbieten. In absoluten Zahlen bedeutet dies: Von 2,140 Millionen Betriebsstätten bieten 973 Tausend Betriebsstätten eine bAV an. Zum Vergleich: Im Jahr 2001 belief sich die Zahl der Betriebsstätten mit einer bAV auf lediglich 537 Tausend Betriebsstätten. Aufgrund einer kleineren Betriebsstättengesamtheit im Jahr 2001 ist ein Vergleich der Jahre jedoch nur bedingt möglich. Fakt ist jedoch, der Anteil der Betriebsstätten mit einer bAV ist seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) im Jahre 2002 merklich gestiegen.

Die Studie differenziert zusätzlich zwischen den Alten und Neuen Ländern. Mit 46% war der Anteil der Betriebsstätten mit einer bAV in den Alten Ländern höher als in den neuen Ländern mit einem Anteil von 42%. 

Übrigens: Im Jahr 2018 lag der Anteil der Betriebsstätten mit einer bAV ebenfalls bei 45%. Der Wert ist demnach prozentual nicht gestiegen. 

51%...

...und somit knapp mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hatten zum Zeitpunkt der Untersuchung eine bAV. Verglichen mit dem Jahr 2018, in welchem knapp 15,8 Millionen Beschäftigte eine bAV hatten, stieg die Anzahl im Jahr 2019 auf 16,3 Millionen Beschäftigte. Ende 2001 lag der Anteil der Beschäftigten mit einer bAV bei lediglich 38%.

Gender Gap?!

Zunächst einmal ist der Anteil, der Personen mit einer bAV, von 2018 bis Ende 2019 bei beiden Geschlechtern gestiegen. Insgesamt liegen jedoch die Frauen vorn. Diese kommen Ende 2019 auf 53%. Bei den Männern lag der Anteil bei knapp 47%. Doch war nicht immer so. Ende 2001 lagen die Männer mit 39% vor den Frauen mit 33%. Als Ursache der Verteilungsentwicklung ist dem Forschungsbericht folgendes zu entnehmen: „Allerdings erklärt sich die Umkehrung der Größenverhältnisse zu großen Teilen durch die unterschiedlichen Grundgesamtheiten 2001 und 2018 bzw. 2019. So waren früher insbesondere einige (Teil-)Branchen mit einem hohen Anteil an Betrieben des öffentlichen Dienstes oder ehemals öffentlicher Betriebe ausgeschlossen. Die damals ausgeschlossenen, aber in BAV 2019 berücksichtigten Branchen weisen einen hohen Anteil an Frauen auf uns haben überdurchschnittlich viele Beschäftigte mit einer betrieblichen Altersversorgung." (BMAS, Forschungsbericht 537, 2020, S. 76.)

Alles in allem ist ein Aufwärtstrend in puncto bAV erkennbar. 

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