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Auftrag
Vertragsunterlagen zur Vorschau
Dienstleistungsvertrag
Zwischen der (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt) und der HDI Pensionsmanagement AG, Köln (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Vertragsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt auf Honorarbasis die Betreuung des betrieblichen
Versorgungswerkes des
Auftraggebers. Dabei handelt es sich um folgende Dienstleistungen:
Laufende versicherungsmathematische Betreuung des betrieblichen
Versorgungswerkes
(Pensionszusagen)
Der konkrete Umfang der Dienstleistungen ist in der beigefügten Anlage
„Verzeichnis
der Dienstleistungen und
Honorare“ angegeben.
§ 2 Vergütung
Für die in § 1 aufgelisteten Dienstleistungen erhält der Auftragnehmer in
Abhängigkeit von der Anzahl der
Verpflichtungen ein Honorar entsprechend der Anlage „Verzeichnis der
Dienstleistungen und Honorare“. In dieser
Anlage sind gleichfalls Regeln für die Anpassung der Honorare genannt. Sollten
darüber hinausgehende
Honoraranpassungen erforderlich sein, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung
der
Parteien.
Sämtliche in der Anlage genannten Honorarsätze verstehen sich zuzüglich der
jeweils
geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
§ 3 Vertragsdauer
Der Vertrag tritt zum für die Dauer von zunächst drei Jahren in Kraft. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages von einer der vertragsschließenden Parteien schriftlich gekündigt wurde.
§ 4 Datenschutzrechtliche Bedingungen
Soweit im Rahmen des Dienstleistungsverhältnisses personenbezogene Daten nach Art. 28 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung nach Maßgabe der in der als Anlage beigefügten „Datenschutzrechtliche Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistern“.
§ 5 Vollmacht zur Beauskunftung von Versicherungsverträgen
Der Auftraggeber erteilt die Vollmacht, Auskünfte über bestehende Versicherungsverträge des Auftraggebers einzuholen und Einsicht in die Akten zu nehmen. Zu den beauskunfteten Daten gehören personenbezogene Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdaten – jedoch keine Gesundheitsdaten – sowie sämtliche vertragsbezogenen Daten und etwaige andere erforderliche versicherungsmathematische Regelungen.
§ 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dem Vertrag, sowie den von dem Auftragnehmer erstellten Gutachten bzw.
erbrachten
sonstigen Dienstleistungen
liegen ergänzend die als Anlage beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
in ihrer jeweils gültigen
Fassung zu Grunde, die vollinhaltlich Gegenstand dieses Vertrages sind. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, den
Auftraggeber bei Änderungen dieser AGB unverzüglich zu informieren.
Anlagen
- Verzeichnis der Dienstleistungen und Honorare
- Datenschutzrechtliche Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistern
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Liste der wesentlichen Dienstleister
Verzeichnis der Dienstleistungen und Honorare
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages werden die nachfolgend aufgeführten
Dienstleistungen zu den jeweils
angegebenen Honoraren übernommen:
Sofern sich nach Vertragsabschluss die Anzahl der Versorgungsverpflichtungen
verändert oder neue Anforderungen –
zum Beispiel durch den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung oder das Institut der
Wirtschaftsprüfer – an den Inhalt
oder den Umfang der Dienstleistungen gestellt werden, wird das Honorar
entsprechend
angeglichen.
Wird der Vertrag über den jeweiligen Kündigungstermin hinaus verlängert, so
erhöhen
sich die Honorare
automatisch um 3 % des Vorjahresbetrags.
Laufende versicherungsmathematische Betreuung des betrieblichen
Versorgungswerkes
(Pensionszusagen)
1. Laufende versicherungsmathematische Betreuung
Erstellen eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der
Pensionsrückstellungen gemäß den
nachfolgenden Bewertungsvorschriften:
a) Gutachten für ausschließlich Rentnerbestände, d.h. alle Personen befinden
sich
im Rentenbezug
Anzahl Personen | Teilwert nach § 6a EStG / PSV-Testat | Bilanzwert nach § 253 HGB | § 6a EStG u. § 253 HGB zusammen |
---|---|---|---|
1 | 129 EUR | 129 EUR | 149 EUR |
2 | 169 EUR | 169 EUR | 189 EUR |
3 | 189 EUR | 189 EUR | 229 EUR |
4 | 209 EUR | 209 EUR | 269 EUR |
5 | 229 EUR | 229 EUR | 309 EUR |
6 | 249 EUR | 249 EUR | 349 EUR |
7 | 269 EUR | 269 EUR | 389 EUR |
8 | 289 EUR | 289 EUR | 429 EUR |
9 | 309 EUR | 309 EUR | 469 EUR |
10 | 329 EUR | 329 EUR | 489 EUR |
über 10 | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
b) Gutachten für gemischte Bestände, d.h. es ist mindestens ein
Anwärter
vorhanden
Anzahl Personen | Teilwert nach § 6a EStG / PSV-Testat | Bilanzwert nach § 253 HGB | § 6a EStG u. § 253 HGB zusammen |
---|---|---|---|
1 | 149 EUR | 149 EUR | 169 EUR |
2 | 189 EUR | 189 EUR | 219 EUR |
3 | 209 EUR | 209 EUR | 269 EUR |
4 | 229 EUR | 229 EUR | 319 EUR |
5 | 249 EUR | 249 EUR | 369 EUR |
6 | 269 EUR | 269 EUR | 419 EUR |
7 | 289 EUR | 289 EUR | 469 EUR |
8 | 309 EUR | 309 EUR | 489 EUR |
9 | 329 EUR | 329 EUR | 509 EUR |
10 | 349 EUR | 349 EUR | 529 EUR |
über 10 | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
c) Gutachten für internationale Bilanz
Anzahl Personen | Bilanzwert nach IFRS / IAS 19 Vorjahresgutachten liegt vor | Bilanzwert nach IFRS / IAS 19 Vorjahresgutachten liegt nicht vor *) |
---|---|---|
1 | 149 EUR | 249 EUR |
2 | 189 EUR | 289 EUR |
3 | 209 EUR | 309 EUR |
4 | 229 EUR | 329 EUR |
5 | 249 EUR | 449 EUR |
6 | 269 EUR | 469 EUR |
7 | 289 EUR | 489 EUR |
8 | 309 EUR | 509 EUR |
9 | 329 EUR | 529 EUR |
10 | 349 EUR | 549 EUR |
über 10 | auf Anfrage | auf Anfrage |
d) Express Service
Für auf Anforderung beauftragte verkürzte Lieferzeit (2 Werktage nach Eingang aller Unterlagen) wird ein Zuschlag in Höhe von 30% auf das Honorar erhoben.
2. Allgemeine Administration
Berechnung von Versorgungsausgleichsfällen für Pensionszusagen pro Fall: | 600 € |
Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind an allgemeinen administrativen Tätigkeiten die Anforderung der Werte beim Versicherer, die Erstellung des Auskunftsformulars für das Familiengericht, die Kontrolle des Beschlusseingangs und die Umsetzung des Beschlusses des Familiengerichts enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Ehegatte den Auskunftsanspruch nach § 4 Ziff. 2 VersAusglG geltend macht oder der Auftraggeber HDI bittet, eine entsprechende Berechnung zu erstellen.
Erstellen von Unverfallbarkeits- und Rentenbescheiden pro Fall: | 100 € |
3. Allgemeiner Stundensatz für Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und gesondert beauftragt werden
Aktueller Stundensatz | 200 € |
Stand 12/2019
Liste der wesentlichen Dienstleister
Diese Liste beinhaltet die wesentlichen Dienstleister, auf die in den „Datenschutzrechtliche Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistern“ und den „Allgemeine Geschäftsbedingungen, Honorarberatung, Administration“ Bezug genommen wird. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Liste ist unter https://pm.hdi.de einsehbar.
1. HDI Service AG, Köln und Hannover
Postverarbeitung, Scannen, Zahlungswesen (Inkasso/Exkasso), Forderungsmanagement, Aktenmanagement, Rechnungswesen, Personalwesen.
2. HDI Systeme AG, Hannover
Rechenzentrumsbetrieb, Anwendungsentwicklung, IT-Service, Print Services (inkl. diverser Subunternehmen).
3. HDI Vertriebs AG, Hannover
Entgegennahme, Weiterleitung und Übermittlung von Informationen und Ergebnissen, Vermittlung, Beratung und Betreuung, Vertriebsunterstützung, Vertriebsinnendienst.
Stand 04/2019Datenschutzrechtliche Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistern
Diese Bedingungen sollen die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen und berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben des Artikel 28 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
1. | Geltungsbereich, Gegenstand, Dauer |
Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Aufträge, die der Auftraggeber im eigenen Namen dem Auftragnehmer erteilt. Mit Annahme des Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung dieser Bedingungen. | |
2. | Art und Zweck |
2.1 | Der Auftragnehmer bearbeitet die zur Verfügung gestellten Daten lediglich im Rahmen der vom Auftraggeber genannten Aufgaben. Bei Unklarheit darüber, ob die Verarbeitung dem Zweck der Beauftragung entspricht, muss sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abstimmen. |
2.2 | Die Art der Verarbeitung hat dem Zweck der Beauftragung zu entsprechen. Der Auftragnehmer kann die Mittel der Verarbeitung auswählen, diese müssen jedoch in einem datenschutzkonformen Verhältnis zum Zweck der Verarbeitung und Sensibilität der personenbezogenen Daten stehen und immer im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen sein. |
3. | Art der Daten und Kategorien betroffener Personen |
3.1 | Die Art der zu verarbeitenden Daten wird durch die Art der konkreten Beauftragung bestimmt. Grundsätzlich kommen alle in Artikel 4 Nr. 1 DSGVO genannten personenbezogenen Daten in Betracht. Welche Daten der konkreten Verarbeitung zugrunde liegen, ergibt sich aus dem Gegenstand der Beauftragung. |
3.2 | Dem Auftragnehmer werden im Rahmen seiner Tätigkeit Daten vom Arbeitgeber, der zugleich auch Auftraggeber ist, zur Verfügung gestellt. Diese Daten betreffen aktuelle und ausgeschiedene Mitarbeiter des Auftraggebers sowie alle Versorgungsberechtigten, die sich aus dem Versorgungsversprechen des Arbeitgebers ergeben. |
4. | Rechte und Pflichten des Verantwortlichen |
4.1 | Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit dokumentierte Einzelweisungen über das Auftragsverhältnis zu erteilen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder einer ordnungsgemäßen Begutachtung zuwiderläuft. |
4.2 | Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung. Er verpflichtet sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich der ihm zur Kenntnis gelangten mündlichen oder schriftlichen Informationen, personenbezogenen Daten und überlassenen Unterlagen. Die zur Datenverarbeitung befugten Personen verpflichtet er zur Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. |
4.3 | Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Anträge und Ansprüche betroffener Personen gemäß Kapitel III der DSGVO sowie bei Einhaltung der in Artikel 32 - 36 DSGVO genannten Pflichten. |
4.4 | Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, jederzeit die Erhebung und Verwendung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer einschließlich der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers zu prüfen. Zur Durchführung von Kontrollen ist der Auftragnehmer entsprechend Artikel 28 Abs. 3 lit h DSGVO zur Mitwirkung verpflichtet. |
4.5 | Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Leistung zu verwenden und strikt von sonstigen, bei ihm gespeicherten Datenbeständen zu trennen. |
4.6 | Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen – nach Wahl des Auftraggebers – vollständig datenschutzgerecht zu löschen (einschließlich der verfahrens- oder sicherheitstechnisch notwendigen Kopien) und/oder an dem Auftraggeber zurück zugeben, sofern nicht nach dem Recht der Europäischen Union oder nationalem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung besteht. |
4.7 | Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragsdurchführung Subunternehmen einzusetzen. Subunternehmen sind dabei keine Dienstleister, die reine Unterstützungsleistungen wie Telekommunikation usw. sind. Bei Abschluss dieser Vereinbarung setzt der Auftragnehmer die in der Anlage „Liste der wesentlichen Dienstleister“ bezeichneten Subunternehmen ein, zu dessen Einbeziehung der Auftragnehmer mit Auftragserteilung seine Zustimmung erteilt. Die jeweils aktuelle Liste der Subunternehmen ist über https://pm.hdi.de einsehbar. |
4.8 | Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. |
4.9 | Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. |
4.10 | Der Auftragnehmer ist zur Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO verpflichtet. Wegen weiterer Details wird auf die Übersicht und Erläuterungen am Ende der Bedingungen verwiesen. |
5. | Sonstiges |
Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. | |
Übersicht und Erläuterungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen i. S. d. Artikel 32 DSGVO unter Einbeziehung der Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz | |
A | Vertraulichkeit (Artikel 32 Abs. 1 lit. b DSGVO) |
1. | Zutrittskontrolle |
Kein unbefugter Zutritt zu Räumlichkeiten in denen Datenverarbeitungsanlagen stehen oder Dokumente gelagert werden | |
2. | Zugangskontrolle |
Keine unbefugte Systembenutzung, z.B. (sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Verschlüsselung von Datenträgern | |
3. | Zugriffskontrolle |
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B. Berechtigungskonzepte oder bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen | |
4. | Trennungskontrolle |
Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantentrennung | |
B. | Pseudonymisierung (Artikel 32 Abs. 1 lit. a DSGVO; Arti-kel 25 Abs. 1 DSGVO) |
Soweit erforderlich und sinnvoll ist zu erwägen, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise erfolgt, bei der die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen | |
C. | Integrität (Artikel 32 Abs. 1 lit. b DSGVO) |
1. | Weitergabekontrolle |
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B. Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN) | |
2. | Eingabekontrolle |
Sicherstellung, dass bei Eingabe, Veränderung oder Löschung von personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungssystemen dieses auf protokollierter Art und Weise erfolgt (z.B. Versionierungen, Dokumentenmanagement) | |
D. | Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Artikel 32 Abs. 1 lit. b DSGVO) |
1. | Verfügbarkeitskontrolle |
Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall | |
C. | Rasche Wiederherstellbarkeit (Artikel 32 Abs. 1 lit. c DSG-VO) |
Sofern notwendig, Sicherstellung von alternativen Datenverarbeitungen, wenn die eigentliche Datenverarbeitung ausfällt wie z.B. Ausweichhardware mit Zugriff auf Backup Daten. | |
Stand 04/2019 |
Umfang
Typ
(Ohne IDW RH FAB 1.021)Personen
IAS
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