Ihre Auswahl: Jubiläumsgutachten
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Versorgungsberechtigte
IAS
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Prüfen Sie bitte Ihre Gutachtenkonfiguration, bestätigen die notwendigen Einwilligung und schließen die Bestellung über den Button "Zahlungspflichtig bestellen" ab!HDI Pensionsmanagement AG - Ihre Bestellung
Auftragsdatum:
Bestelldetails
Personenkreis | Bewertung | Berechtigte | IAS | IAS Vorjahr |
---|---|---|---|---|
Person(en) |
Kostenübersicht
Jahr | Gesamtpreis zzgl USt.: |
---|---|
Erste Jahr | € |
Zweite Jahr | € |
Dritte Jahr | € |
Weitere Voraussetzungen
Beachten Sie bitte, uns für die unverzügliche Bearbeitung folgende Dokumente zukommen zu lassen (falls noch nicht vorliegend):
- Das letzte versicherungsmathematische Gutachten des Vorgutachters.
- Sämtliche Versorgungsordnungen bzw. –zusagen inkl. aller Nachträge.
- Gesellschafterbeschlüsse bei beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführern / beherrschenden Vorständen.
- Persönliche Angaben, soweit diese nicht in der Pensionsordnung enthalten sind. (Diensteintritt, Status beherrschend nicht beherrschend, Arbeitgeber / Arbeitnehmer finanziert, Bilanzstichtag, Status (Aktiver, Ausgeschiedener, ATZ))
- Bei laufenden Renten: jährlich die aktuelle Leistung.
- Bei gehaltsabhängigen Plänen: jährlich das pensionsfähige Gehalt.
- Bei Fusion: alle notwendigen Unterlagen insbesondere Übertragungswerte.
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen als digitale Dokumente über gutachten@hdi.de zu. Alternativ nutzen Sie den Postweg:
HDI Pensionsmanagement AG
Abteilung
Gutachten
Charles-de-Gaulle-Platz1
50679 Köln
Bearbeitungszeit
Rechnung
Die Rechnung erfolgt mit Lieferung des Gutachtens
Unsere AGB und Datenschutzbestimmung finden Sie hier: AGB und Datenschutz
Mit freundlichen Grüßen,
HDI Pensionsmanagement AG
Dienstleistungsvertrag
Zwischen der (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt) und der HDI Pensionsmanagement AG, Köln (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Vertragsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt auf Honorarbasis die Betreuung des
betrieblichen Versorgungswerkes des
Auftraggebers. Dabei handelt es sich um folgende
Dienstleistungen:
Laufende versicherungsmathematische Betreuung des betrieblichen
Versorgungswerkes
(Pensionszusagen). Der konkrete Umfang der Dienstleistungen
ist in der beigefügten Anlage
„Verzeichnis der Dienstleistungen und Honorare“ angegeben.
§ 2 Vergütung
Für die in § 1 aufgelisteten Dienstleistungen erhält der
Auftragnehmer in Abhängigkeit von der
Anzahl
der Verpflichtungen ein Honorar entsprechend der Anlage „Verzeichnis
der Dienstleistungen und
Honorare“.
In dieser Anlage sind gleichfalls Regeln für die Anpassung der
Honorare genannt. Sollten darüber
hinausgehende Honoraranpassungen erforderlich sein, bedarf es einer
schriftlichen Vereinbarung der
Parteien.
Sämtliche in der Anlage genannten Honorarsätze verstehen sich
zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 3 Vertragsdauer
Der Vertrag tritt zum
für die Dauer von
zunächst
drei Jahren in
Kraft.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er
nicht zwölf Wochen vor Ablauf des
Vertrages von einer der vertragsschließenden Parteien schriftlich
gekündigt wurde.
§ 4 Datenschutzrechtliche Bedingungen
Soweit im Rahmen des Dienstleistungsverhältnisses personenbezogene
Daten nach Art. 28 DSGVO
verarbeitet
werden, erfolgt die Verarbeitung nach Maßgabe der in der als Anlage
beigefügten
„Datenschutzrechtliche
Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistern“.
§ 5 Vollmacht zur Beauskunftung von Versicherungsverträgen
Der Auftraggeber erteilt die Vollmacht, Auskünfte über bestehende
Versicherungsverträge des
Auftraggebers einzuholen und Einsicht in die Akten zu nehmen. Zu den
beauskunfteten Daten gehören
personenbezogene Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdaten – jedoch
keine Gesundheitsdaten – sowie
sämtliche vertragsbezogenen Daten und etwaige andere erforderliche
versicherungsmathematische
Regelungen.
§ 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dem Vertrag, sowie den von dem Auftragnehmer erstellten Gutachten
bzw. erbrachten sonstigen
Dienstleistungen liegen ergänzend die als Anlage beigefügten
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
in
ihrer jeweils gültigen Fassung zu Grunde, die vollinhaltlich
Gegenstand dieses Vertrages sind. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber bei Änderungen
dieser AGB unverzüglich zu
informieren.
Anlagen
- Datenschutzrechtliche Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistern
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Liste der wesentlichen Dienstleister
Köln,
Liste der wesentlichen Dienstleister
Diese Liste beinhaltet die wesentlichen Dienstleister, auf die in den „Datenschutzrechtliche Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistern“ und den „Allgemeine Geschäftsbedingungen, Honorarberatung, Administration“ Bezug genommen wird. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Liste ist unter https://pm.hdi.de einsehbar.
1. HDI AG, Hannover
Postverarbeitung, Scannen, Print-Services, Zahlungsverkehr (Inkasso/Exkasso), Forderungsmanagement, Rechnungswesen, Archivierung und Entsorgung von Datenträgern, Revision, Recht, Risikomanagement, Compliance, Anwendungsentwicklung / - betrieb, Rechenzentrumsbetrieb, IT-Services, Vertrieb, Marketing
2. adesso insurance solutions GmbH, Dortmund
Rechenzentrumsbetrieb, Anwendungsentwicklung, IT-Service
Hinweis: Personenbezogene Daten werden nur an Dienstleister weitergegeben, wenn und soweit dies im jeweiligen Fall für die Datenverarbeitungszwecke erforderlich ist. Es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.
Stand 05/2022
Datenschutzrechtliche Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistern
Diese Bedingungen sollen die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen und berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben des Artikel 28 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
1. Geltungsbereich, Gegenstand, Dauer
Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Aufträge, die der Auftraggeber im eigenen Namen dem Auftragnehmer erteilt. Mit Annahme des Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung dieser Bedingungen.
2. Art und Zweck
2.1
Der Auftragnehmer bearbeitet die zur Verfügung gestellten Daten lediglich im Rahmen der vom Auftraggeber genannten Aufgaben. Bei Unklarheit darüber, ob die Verarbeitung dem Zweck der Beauftragung entspricht, muss sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abstimmen.
2.2
Die Art der Verarbeitung hat dem Zweck der Beauftragung zu entsprechen. Der Auftragnehmer kann die Mittel der Verarbeitung auswählen, diese müssen jedoch in einem datenschutzkonformen Verhältnis zum Zweck der Verarbeitung und Sensibilität der personenbezogenen Daten stehen und immer im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen sein.
3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
3.1
Die Art der zu verarbeitenden Daten wird durch die Art der konkreten Beauftragung bestimmt. Grundsätzlich kommen alle in Artikel 4 Nr. 1 DSGVO genannten personenbezogenen Daten in Betracht. Welche Daten der konkreten Verarbeitung zugrunde liegen, ergibt sich aus dem Gegenstand der Beauftragung.
3.2
Dem Auftragnehmer werden im Rahmen seiner Tätigkeit Daten vom Arbeitgeber, der zugleich auch Auftraggeber ist, zur Verfügung gestellt. Diese Daten betreffen aktuelle und ausgeschiedene Mitarbeiter des Auftraggebers sowie alle Versorgungsberechtigten, die sich aus dem Versorgungsversprechen des Arbeitgebers ergeben.
4. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
4.1
Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit dokumentierte Einzelweisungen über das Auftragsverhältnis zu erteilen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder einer ordnungsgemäßen Begutachtung zuwiderläuft.
4.2
Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung. Er verpflichtet sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich der ihm zur Kenntnis gelangten mündlichen oder schriftlichen Informationen, personenbezogenen Daten und überlassenen Unterlagen. Die zur Datenverarbeitung befugten Personen verpflichtet er zur Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
4.3
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Anträge und Ansprüche betroffener Personen gemäß Kapitel III der DSGVO sowie bei Einhaltung der in Artikel 32 - 36 DSGVO genannten Pflichten.
4.4
Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, jederzeit die Erhebung und Verwendung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer einschließlich der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers zu prüfen. Zur Durchführung von Kontrollen ist der Auftragnehmer entsprechend Artikel 28 Abs. 3 lit h DSGVO zur Mitwirkung verpflichtet.
4.5
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Leistung zu verwenden und strikt von sonstigen, bei ihm gespeicherten Datenbeständen zu trennen.
4.6
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen – nach Wahl des Auftraggebers – vollständig datenschutzgerecht zu löschen (einschließlich der verfahrens- oder sicherheitstechnisch notwendigen Kopien) und/oder an dem Auftraggeber zurück zugeben, sofern nicht nach dem Recht der Europäischen Union oder nationalem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung besteht.
4.7
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragsdurchführung Subunternehmen einzusetzen. Subunternehmen sind dabei keine Dienstleister, die reine Unterstützungsleistungen wie Telekommunikation usw. sind. Bei Abschluss dieser Vereinbarung setzt der Auftragnehmer die in der Anlage „Liste der wesentlichen Dienstleister“ bezeichneten Subunternehmen ein, zu dessen Einbeziehung der Auftragnehmer mit Auftragserteilung seine Zustimmung erteilt. Die jeweils aktuelle Liste der Subunternehmen ist über https://pm.hdi.de einsehbar.
4.8
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.
4.9
Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
4.10
Der Auftragnehmer ist zur Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO verpflichtet. Wegen weiterer Details wird auf die Übersicht und Erläuterungen am Ende der Bedingungen verwiesen.
5. Sonstiges
Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
Übersicht und Erläuterungen zu den technischen und org Maßnahmen i. S. d. Artikel 32 DSGVO unter Einbeziehung der Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz
A. Vertraulichkeit (Artikel 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1. Zutrittskontrolle
Kein unbefugter Zutritt zu Räumlichkeiten in denen Datenverarbeitungsanlagen stehen oder Dokumente gelagert werden
2. Zugangskontrolle
Keine unbefugte Systembenutzung, z.B. (sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Verschlüsselung von Datenträgern
3. Zugriffskontrolle
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B. Berechtigungskonzepte oder bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen
4. Trennungskontrolle
Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantentrennung
B. Pseudonymisierung (Artikel 32 Abs. 1 lit. a DSGVO; Arti-kel 25 Abs. 1 DSGVO)
Soweit erforderlich und sinnvoll ist zu erwägen, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise erfolgt, bei der die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen
C. Integrität (Artikel 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1. Weitergabekontrolle
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B. Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN)
2. Eingabekontrolle
Sicherstellung, dass bei Eingabe, Veränderung oder Löschung von personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungssystemen dieses auf protokollierter Art und Weise erfolgt (z.B. Versionierungen, Dokumentenmanagement)
D. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Artikel 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1. Verfügbarkeitskontrolle
Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall
E. Rasche Wiederherstellbarkeit (Artikel 32 Abs. 1 lit. c DSG-VO)
Sofern notwendig, Sicherstellung von alternativen Datenverarbeitungen, wenn die eigentliche Datenverarbeitung ausfällt wie z.B. Ausweichhardware mit Zugriff auf Backup Daten.
Stand 04/2019
HDI Pensionsmanagement AG Charles-de-Gaulle-Platz 1 50679 Köln Tel. +49 221 144 0 Fax +49 221 144 606 9351 https://pm.hdi.de |
Vorsitzende des Aufsichtsrats: Barbara Riebeling Vorstand: Fabian v. Löbbecke (Vorsitzender), Stefan Eversberg |
Sitz der Gesellschaft: Köln Amtsgericht Köln, HRB 59469 USt ID Nr. DE 226688658 |