Neuer Fachgrundsatz zu Anforderungen an Pensionsgutachten verabschiedet.
Die Arbeitsgruppe Qualitätssicherung bei Pensionsgutachten des IVS-Vorstands hat eine neue Ausarbeitung zu den Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung versicherungsmathematischer Gutachten für unmittelbare Versorgungszusagen erstellt, die nach dem Durchlaufen des regulären Verfahrens zur Feststellung von Fachgrundsätzen am 28. Januar 2019 vom Vorstand der DAV als Hinweis verabschiedet und zusätzlich vom Vorstand des IVS bestätigt wurde.
Der neue Hinweis, der alle IVS-geprüften Sachverständigen für Altersversorgung und andere DAV-Mitglieder, die auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätig sind, betrifft, steht Ihnen auf der DAV-Webseite im Bereich „Unsere Themen“ / „Altersvorsorge“ zur Verfügung.