Seit 2010 erfolgt die Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz mit einem marktnnahem Zinssatz. Folglich wird die Höhe der Pensionsrückstellungen eines Unternehmens durch den sogenannten Abzinsungssatz mitbestimmt. Je niedriger dieser ausfällt, desto höher fällt die Pensionsrückstellung für die Deckung einer Versorgungszusage aus.
Das anhaltende Niedrigzinsumfeld sowie die aktuelle Corona-Pandemie erhöhen den Handlungsdruck auf Unternehmen effektive Lösungen zu finden, welche die Bilanzen vor einen Kollabs bewahren.
Fabian von Löbbecke - Vorstandsvorsitzender HDI Pensionsmanagement - erläutert in einem Interview mit LeiterbAV Lösungen für den Past und Future Service.
Hier geht es zu dem vollständigen Interview.