BFH-Urteil vom 23.09.2008 -IR 62/07-
10 Jahre als Erdienungszeitraum erforderlich
Keine Änderung unserer Beratungspraxis
Das BFH-Urteil vom 23.09.2008 (IR 62/07) zur Erdienbarkeit wurde (erst) jetzt im Bundessteuerblatt 2013 Teil II S. 39 ff. veröffentlicht. Mit dem Urteil hatte der BFH entschieden, dass sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage zu beachten ist, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pensionsanspruch regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt.
Das vorgenannte Urteil ist mittlerweile im Bundessteuerblatt 2013 Teil II S. 39 ff. veröffentlicht worden.
Die vom BFH vertretende Auffassung entspricht unserer Beratungspraxis zur Erdienbarkeit im Zusammenhang mit Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.