Der aktuelle Rentenwert ist ein wesentlicher Faktor bei der Bestimmung der Rentenhöhe. Die Höhe der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sich nach dem Produkt der Summe der persönlichen Entgeltpunkte, dem aktuellen Rentenwert, der Rentenart und dem Zugangsfaktor.
Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor = Rente
Der aktuelle Rentenwert gibt dabei an, wieviel ein Entgeltpunkt im Monat in Euro wert ist. Dieser Wert wird jährlich zum 1. Juli von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen (§ 68 SGB VI) festgelegt.
Basis für die Anpassung des aktuellen Rentenwertes sind die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Lohnentwicklung nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten. Darüber hinaus findet der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor Anwendung, der das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern wiedergibt.
Nachdem der aktuelle Rentenwert bereits zum 1. Juli des vergangenen Jahres deutlich um 5,35 % in Westdeutschland und um 6,12 % in den neuen Ländern erhöht worden ist, steigt der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2023 erneut spürbar an.
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 20. März 2023 sollen die Renten dann um 4,39 % in Westdeutschland und um 5,86 % in Ostdeutschland steigen.
Durch die infolge des stärkeren Lohnzuwachses in Ostdeutschland höhere Rentenanpassung im Osten wird die eigentlich erst ab 2025 geplante vollständige Angleichung der Ost- an die Westrenten bereits ein Jahr früher erreicht.
Ab dem 1. Juli 2023 gilt somit für West und Ost ein einheitlicher aktueller Rentenwert von 37,60 EUR.
Wenngleich auch in diesem Jahr eine signifikante Anpassung der Renten erfolgt, so muss doch beachtet werden, dass die diesjährige Erhöhung geringer ist als die derzeit hohe Inflation. Für die meisten Beschäftigten ist ergänzende private und/oder betriebliche Altersversorgung also wichtiger denn je, um den Lebensstandard im Alter oder bei Invalidität aufrecht erhalten zu können.
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