bAV Nachrichten

Goodbye 2023! Ein Rückblick auf das Jahr 2023 für die bAV

Geschrieben von Kyra Eissing | 18.12.23 13:46
Das Jahr 2023 - Ein allgemeiner Rückblick in aller Kürze:

Politik:
Das Bürgergeld hat Hartz IV abgelöst und markiert einen bedeutenden Schritt in der Sozialpolitik Deutschlands.

Entwicklung der Renten: Einheitlicher Rentenwert von 37,60 EUR für West und Ost ab 1. Juli 2023. Ein stärkerer Lohnzuwachs und dadurch bedingt höhere Rentenanpassungen im Osten führen zur vorzeitigen, vollständigen Angleichung der Ost- an die Westrente.

Corona: Mit dem offiziellen Ende der Corona-Pandemie sind der Staat und die Bürger vor die Herausforderung gestellt, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu bewältigen.

Inflation: Die hohe Inflation macht Wirtschaft und Verbrauchern im Jahr 2023 weiterhin zu schaffen und mindert potenziell die Kaufkraft der Verbraucher und die Spielräume für dringend erforderliche ergänzende Altersversorgung. In diesen Zeiten könnte die bAV mit ihrer hohen Effizienz besonders Punkten - mehr dazu aber unten.

Konflikte: Die Kriege in der Ukraine und in Nahost.

Natur/Klima: Zu Beginn des Jahres erschütterte ein Erdbeben die Türkei und Syrien. Im Sommer wird die Welt  von weitreichenden Waldbränden heimgesucht, die in großen Teilen des Globus enorme Schäden anrichten. Parallel dazu sehen sich andere Teile der Welt mit schweren Überschwemmungen konfrontiert. 

Das sind nur ein paar wenige Ereignisse aus dem Jahr 2023, das von bedeutenden politischen, sozialen und Umweltentwicklungen geprägt war.
Doch eins wird deutlich: Inmitten globaler Turbulenzen und Herausforderungen gewinnt die Sicherheit der finanziellen Zukunft für Arbeitgeber an Bedeutung. Daher werfen wir nun einen kurzen Blick auf die Entwicklungen und Veränderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Jahr 2023.

Verringerte Vorsorgeaktivitäten von Arbeitnehmern 
Seit 2017 untersucht Deloitte die Einstellung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zum Thema bAV. Die Erkenntnisse der diesjährigen Studie verdeutlichen abermals den Einfluss der gegenwertigen Herausforderungen auf die Sicht der bAV. Dabei spielt die Inflation eine besonders große Rolle.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

  • Weniger Beitragszahlungen in die bAV trotz steigendem Stellenwert.
  • Ältere Personen mit geringem Einkommen (unterdurchschnittlich) und in kleinen Unternehmen sorgen am wenigsten vor.
  • Das größte Hemmnis für die bAV bleibt ein fehlendes oder nicht wahrgenommenes Angebot.
  • Laut Studie erwarten 52% der Befragten deutliche oder dramatische Einbußen in ihrer Altersvorsorge aufgrund der gestiegenen Inflation.
  • 37% der Befragten betrachten die bAV nun als wichtiger als im Vorjahr, während 10% weniger Beiträge einzahlen.
  • Finanzielle Gründe sind nicht der Hauptgrund für die geringe Teilnahme an der Entgeltumwandlung; stattdessen bieten 45% der Arbeitgeber keine bAV an. 
  • Die Größe des Arbeitgebers als Einflussfaktor: Die Ergebnisse zeigen, dass die Vorsorge bei kleinen Unternehmen schwächer ausgeprägt ist (Entgeltumwandlungsquote von 23%) im Vergleich zu großen Unternehmen (52%). 

Die Erkenntnisse aus der Studie des Jahres 2023 belegen den gestiegenen Stellenwert der bAV aus Arbeitnehmersicht. Damit ihre Vorteile in 2024 von mehr Arbeitnehmern und Arbeitgebern genutzt werden, bedarf es attraktiver Versorgungsmodelle - einschließlich Arbeitgeberzuschüssen, die das gesetzliche Mindestmaß übersteigen, sowie einer proaktiven Kommunikation durch den Arbeitgeber. Von Arbeitnehmern wertgeschätzte Versorgungsmodelle sind für die Arbeitgeber ein wirksames Instrument im Hinblick auf die Mitarbeitergewinnung, -bindung und -motivation.

Das Jahr 2024 dürfte auch für die bAV wieder ein spannendes Jahr werden: 

  • Dem Vernehmen nach plant der Gesetzgeber einige Ergebnisse des Fachdialogs bAV, der in diesem Jahr unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stattfand, in ein Gesetzgebungsverfahren zu überführen. Gerechnet wird unter anderem mit Änderungen bei Sozialpartnermodellen und dem Geringverdienerförderbetrag (§ 100EStG) - die Finanzierbarkeit vorausgesetzt. 
  • Die gestiegenen Zinsen werden die Bilanzen von Unternehmen im Hinblick auf ihre Pensionsrückstellungen weiter entlasten. 
  • Viele Versicherer erhöhen die Überschussdeklarationen für kapitalbildende Versicherungen
  • Eine Erhöhung des Garantiezins bei Lebens- und Rentenversicherungen zeichnet sich ab, die in 2024 technisch umgesetzt werden müsste, damit sie für Neuabschlüsse ab 2025 angewendet werden kann
  • Neue Produkte - wie fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen für Unterstützungskassen - werden das Produktangebot in der bAV bereichern
  • Und viele weitere Dinge, von denen wir einige heute vielleicht noch gar nicht ahnen...

Sie haben Fragen rund um das Thema bAV? Auch im neuen Jahr unterstützen wir Sie gerne!

Kontakt
hpm.newsletter@hdi.de
Kontaktformular