Seit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in 2010 wurde die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen entscheidend geändert. Bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung muss fortan die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz erfolgen.
Die derzeit sinkenden Kapitalmarktzinsen haben große Auswirkungen auf den handelsrechtlich anzuwendenden Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen. Diese Zinssenkung führt zu versicherungsmathematischen Verlusten, die vollständig erfolgswirksam sind und das handelsrechtliche Ergebnis zum jeweiligen Stichtag belasten. Sie sind als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirksam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt.
Aufgrund der Durchschnittszinsberechnung ist davon auszugehen, dass der Zins für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen bis 2023 auf 1,42% weiter absinken wird.
Prognose der Zinssätze bis 2023*
Stichtag | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2023 |
Zinssatz | 2,71% | 2,31% | 1,89% | 1,64% | 1,42% |
*Quelle: Eigene Hochrechnung
Je geringer der Abzinsungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrückstellung.
Haben Sie den Anstieg in der eigenen Bilanz schon zu spüren bekommen?
Um nicht noch weiter von den Folgen der Zinsschmelze überrascht zu werden, können Sie sich zeitnah ein Bild von den Auswirkungen machen. Eine individuelle Prognoserechnung kann hier Klarheit schaffen und Sie dabei unterstützen den erhöhten Finanzierungsbedarf rechtzeitig zu planen.
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