Michaels Lebensplanung sieht vor, dass er sich so früh wie möglich aus dem Erwerbsleben verabschiedet, um dann als Rentner seinen Ruhestand auf Reisen zu genießen. Schon lange spart er, aber in Zeiten niedriger Zinsen wird es immer schwieriger, dieses Ziel zu erreichen. Er weiß aus seiner Rentenauskunft, dass er bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Altersrente für langjährig Versicherte gehen kann. Allerdings würde seine Rente dann um 14,4 % gekürzt - ein Leben lang. Das ist ein nennenswerter Betrag, der ihm dann Monat für Monat fehlen würde. Er fragt sich, ob er diese Kürzung vermeiden kann.
Er kann. Denn die gesetzliche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, Rentenabschläge, die mit der Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte einhergehen, durch Einmalzahlungen auszugleichen. Ab Vollendung des 50. Lebensjahres kann sich Michael von der Deutsche Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie hoch seine Rentenabschläge ausfallen würden und wie hoch der Gegenwert ist, den er für einen Ausgleich zahlen müsste. Die Zahlung kann er dabei auf mehrere Jahre verteilen.
Und der Clou daran ist, dass er die Beiträge grundsätzlich in seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen kann. Weil das Steuerrecht nicht ganz leichte Kost ist, sollte Michael einen Steuerberater konsultieren, um eine für ihn optimale Gestaltung zu erreichen.
Übrigens verpflichtet er sich mit der Zahlung noch nicht, die Rente auch tatsächlich früher in Anspruch zu nehmen. Arbeitet er doch z.B. bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, bekommt er dann eine entsprechend erhöhte Rente ausgezahlt.
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