Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Anfang Oktober den Entwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgestellt – ein Gesetz, das die geförderte Altersvorsorge in Deutschland grundlegend erneuern und flexibilisieren soll. Die öffentliche Debatte darüber ist in vollem Gange, und das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) hat gemeinsam mit dem Deutschen Unternehmensverband Vermögensberatung (DUV) eine repräsentative Blitzumfrage durchgeführt. Die Ergebnisse, die auf einer Befragung von 1.000 Bürgern basieren, zeigen sowohl Zustimmung als auch deutliche Kritik.
Mehr Flexibilität in der Ansparphase – Ein Schritt in die richtige Richtung
Der Referentenentwurf sieht vor, das strenge System der Bruttobeitragsgarantie zu lockern und verschiedene Sparoptionen anzubieten, darunter auch risikoreichere Anlageformen. Die Befragung zeigt: 42,6 % der Bürgerinnen und Bürger würden weiterhin die 100-Prozent-Garantie wählen, während 36,3 % die 80-Prozent-Garantie bevorzugen und 21,1 % ganz auf Garantien verzichten würden. Vor allem Frauen und Befragte ab 50 Jahren tendieren stärker zur 100-Prozent-Absicherung. Prof. Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA, bewertet diesen Schritt als dringend notwendig, da die Niedrigzinsphase die bisherigen Garantien weitgehend unattraktiv gemacht hat.
Verrentungsphase: Lebenslange Rente bleibt Favorit
Auch bei der Auszahlung der Rente spricht der Entwurf des BMF von mehr Flexibilität, unter anderem durch eine neue Option für einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr. Die Umfrage zeigt jedoch, dass die meisten Befragten die lebenslange Rente bevorzugen – 84,6 % insgesamt, davon 60,1 % mit voller Garantie. Doch es gibt auch eine nennenswerte Gruppe von 15 %, die in der Rente von Kapitalmarktchancen profitieren möchte und daher den flexiblen Auszahlplan bevorzugen würde.
Revisionsbedarf: Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Lebenspartnern
In puncto Risikoschutz gibt es deutliche Kritik. Ein großer Teil der Befragten (58,7 %) würde weiterhin gerne einen Teil ihrer Beiträge zur Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit verwenden. Auch die eingeschränkte Rentengarantiezeit von zehn Jahren bei der Hinterbliebenenabsicherung wird kritisch gesehen – eine Mehrheit der Befragten plädiert für eine flexiblere Regelung. Dr. Helge Lach, Vorsitzender des DUV, kommentiert: „Die Meinung der Bürger zeigt, dass hier Nachbesserungsbedarf besteht. Eine Option zur Absicherung der Erwerbsunfähigkeit sollte beibehalten werden, und für Paare wäre eine lebenslange Rente auf verbundene Leben eine sinnvolle Wahl.“
Der Referentenentwurf bringt wertvolle Neuerungen mit sich, doch einige Aspekte verdienen laut Umfrageergebnissen eine zweite Betrachtung. Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie auf der Website des DIVA (www.diva.de).
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