Das Statistische Bundesamt hat am 22.02.2023 den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) vom Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020 umgestellt.
Damit wird die Entwicklung der Verbraucherpreise auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes standardmäßig auf das Jahr 2020 bezogen veröffentlicht. Neben dem Gesamtindex sind hiervon auch alle Teilindizes betroffen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag die Inflationsrate - gemessen als Veränderung des VPI zum Vorjahresmonat - in Deutschland im Februar 2023 bei +8,7%; die Inflationsrate verharrt weiterhin auf einem hohen Stand. So stiegen die Verbraucherpreise im Februar um 0,8% gegenüber Januar 2023.
Die Verbraucherpreise für Deutschland werden vom Statistischen Bundesamt turnusmäßig überarbeitet. Die letzte Umstellung, vom Basisjahr 2010 auf 2015, war im Februar 2019 vorgenommen worden.
Der VPI kann als Maß für die Entwicklung der Inflation angesehen werden. Im Kontext der betrieblichen Altersversorgung spielt er insbesondere bei der Anpassung der Betriebsrenten eine Rolle. So sind laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Betriebsrenten alle drei Jahre zu überprüfen und ggf. zu erhöhen, wobei der Anpassungsprüfung genüge getan ist, sofern die Anpassung mindestens dem Anstieg des Verbraucherpreisindex für Deutschland entspricht.
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