An dieser Stelle berichteten wir in der Vergangenheit regelmäßig auch über gesetzliche Änderungen und Gesetzesvorhaben, die die Altersversorgung im Allgemeinen und die bAV im Besonderen betreffen.
Im Jahre 2024 hat die Regierung diverse Initiativen auf den Weg gebracht, um die Altersversorgung zu reformieren. Diese basierten zum Teil auf den Ergebnissen von Arbeitskreisen aus Experten (Fokusgruppe private Altersversorgung, Fachdialog bAV), die ihre Empfehlungen bereits im Sommer 2023 vorgelegt hatten. An dieser Stelle sind zu nennen:
Da die gegenwärtige Regierung über keine parlamentarische Mehrheit mehr verfügt, ist nicht mehr damit zu rechnen, dass die genannten Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Obwohl im Hinblick auf die Reformvorschläge zur bAV parteiübergreifend noch die größten Gemeinsamkeiten zu bestehen scheinen, wird wohl auch das BRSG II vor einem Regierungswechsel nicht mehr umgesetzt werden.
Wann und wie es unter einer künftigen Regierung mit den Reformmaßnahmen weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Allein das „ob“ dürfte unstrittig sein. Denn egal wer künftig die Regierungsverantwortung tragen wird, der Reformbedarf in der Altersversorgung ist offenkundig und mit jedem Monat des Zögerns wird der Reformstau und der dadurch entstehende Schaden größer.
Gesetzgebung, quo vadis? Es bleibt spannend ….
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