Marco Westermann - 19 Dez 2024

Gesetzgebung, quo vadis?

  • Diverse Gesetzentwürfe die Altersversorgung betreffend wurden vorgelegt
  • Deren Umsetzung in der noch laufenden Legislaturperiode ist unwahrscheinlich
  • Unklar, wie es unter einer etwaigen neuen Regierung damit weitergeht

An dieser Stelle berichteten wir in der Vergangenheit regelmäßig auch über gesetzliche Änderungen und Gesetzesvorhaben, die die Altersversorgung im Allgemeinen und die bAV im Besonderen betreffen.

Im Jahre 2024 hat die Regierung diverse Initiativen auf den Weg gebracht, um die Altersversorgung zu reformieren. Diese basierten zum Teil auf den Ergebnissen von Arbeitskreisen aus Experten (Fokusgruppe private Altersversorgung, Fachdialog bAV), die ihre Empfehlungen bereits im Sommer 2023 vorgelegt hatten. An dieser Stelle sind zu nennen:

  1. Das Rentenpaket II, das insbesondere eine langfristige Sicherung der Haltelinie bei 48 % für das Rentenniveau auch über 2025 hinaus vorsieht. Ebenfalls ist hier die Einführung eines sogenannten „Generationenkapitals“ geplant, das durch am Kapitalmarkt erzielte Erträge einen geringeren Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversicherung bewirken soll.
  2. Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), dessen wesentlichen Regelungsinhalte hier noch einmal nachgelesen werden können.
  3. Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersversorgung, in deren Rahmen eine Neuausrichtung der sogenannten „Riester-Förderung“ und die Einführung eines Altersvorsorgedepots vorgesehen ist.

Da die gegenwärtige Regierung über keine parlamentarische Mehrheit mehr verfügt, ist nicht mehr damit zu rechnen, dass die genannten Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Obwohl im Hinblick auf die Reformvorschläge zur bAV parteiübergreifend noch die größten Gemeinsamkeiten zu bestehen scheinen, wird wohl auch das BRSG II vor einem Regierungswechsel nicht mehr umgesetzt werden.

Wann und wie es unter einer künftigen Regierung mit den Reformmaßnahmen weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Allein das „ob“ dürfte unstrittig sein. Denn egal wer künftig die Regierungsverantwortung tragen wird, der Reformbedarf in der Altersversorgung ist offenkundig und mit jedem Monat des Zögerns wird der Reformstau und der dadurch entstehende Schaden größer.

Gesetzgebung, quo vadis? Es bleibt spannend ….

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