Entspannt in die Zukunft
Unsere Prognosen für Ihre Sicherheit
bAV Prognoseberechnung
Die Zinsen fallen immer weiter - Wo führt das hin?
Seit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in 2010 wurde die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen entscheidend geändert. Bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung muss fortan die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz erfolgen.
Die derzeit sinkenden Kapitalmarktzinsen haben große Auswirkungen auf den handelsrechtlich anzuwendenden Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen. Diese Zinssenkung führt zu versicherungsmathematischen Verlusten, die vollständig erfolgswirksam sind und das handelsrechtliche Ergebnis zum jeweiligen Stichtag belasten. Sie sind als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirksam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt.
Das finden Sie hier
bAV Einrichtungen schwächeln angesichts der Niedrigzinsen!
Zum Stichtag 31.12.2020 ist der Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen von 2,71% (31.12.2019) auf 2,30% weitergesunken. Ursache dieser Entwicklung ist der langanhaltende Niedrigzins. Bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes wird der Durchschnitt der letzten 10 Jahre gebildet und vor 10 Jahren lag der Zinssatz noch deutlich höher.
In der Prognose zum 31.12.2021 wird der Abzinsungssatz noch weiter absinken. Unsere Prognosemodelle gehen von einem Wert (je nach Prognoseverfahren) in Höhe von 1,88% - 1,89% aus.
Über einen Prognosezeitraum von fünf Jahren ist mit den Werten 1,29% bzw. 1,11% ebenfalls noch keine Erholung in Sicht.
Aktuelle Problematik
Wir wissen, was Sie bewegt
- Fakt ist: Je geringer der Abzinsungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrückstellung.
- Den Anstieg spüren Sie schon jetzt in Ihrer eigenen Bilanz!
- Wie sich die Rückstellung in den nächsten 5 Jahren noch entwickeln wird, wissen Sie nicht?
Prognosezinsen
In dem Verfahren der Bundesbank zur Bestimmung des Zinssatzes gem. § 253 Abs. 2 HGB gehen im Wesentlichen zwei Parameter ein:
1. Swap: Die Bundesbank veröffentlicht monatlich berechnete Zinssätze von Nullkupon-Anleihen auf der Basis von EUR-Festzins-Swapsätzen. Diese Zinssätze werden als risikolos angenommen.
2. Spread: Der Spread wird auf der Basis eines breiten Rendite-Index für auf Euro lautende Unternehmensanleihen ermittelt. Es wird der Zinssatz der im Index enthaltenen Anleihen mit der laufzeitkongruenten (risikolosen) Nullkupon-Anleihe verglichen. Die Differenz ergibt den Spread.
Im Rechenverfahren selbst wird zunächst der risikolose Zinssatz (SWAP) als Durchschnitt der letzten 120 Monate angesetzt. Der SPREAD als zweiter Summand bestimmt sich aus dem Durchschnitt der Zinssätze des Unternehmensanleiheindex im Vergleich zum Durchschnitt der Zinssätze der Nullkupon-Anleihe, jeweils für die letzten 120 Monate. Als Laufzeit für die Ermittlung des SPREAD wird ebenfalls der Durchschnitt der letzten 84 Monate angenommen.
Die Prognose besteht aus einer Weiterentwicklung der Basiskomponenten SWAP und SPREAD.
Die Summe beider Komponenten ergibt den prognostizierten Zinssatz gemäß § 253 HGB.
Die Bestimmung des SPREAD erfolgt durch eine Weiterentwicklung des Unternehmensanleiheindex.
Diese Weiterentwicklung bestimmt sich durch eine Prognose der (risikolosen) SWAPs und der erwarteten Laufzeit des Unternehmensanleiheindex (Street-Duration). Der Index selbst berechnet sich dann aus der Addition des laufzeitkongruenten SWAP und des angesetzten SPREAD.
Methode Best Estimate – Fortschreiben mit bester Schätzwert
Die Daten der Bundesbank ermöglichen rechnerisch die Ermittlung von Zinsen für die Zukunft (implizite Terminzinssätze). Sie werden in der Prognose als beste Schätzwerte für die Meinung des Marktes für den zukünftigen Zinsswap angesetzt. Für die Prognose des Aufschlags (Spread) wird ein statistisches Verfahren verwendet, das von einem Schwanken der Aufschläge um einen Mittelwert ausgeht (Mean Reversion, Mittelwertrückkehr).
Details zur Best Estimate Methode
Methode Flat – Fortschreiben des Monatsultimos
Für beide Komponenten Zinsswap und Aufschlag wird der letzte bekannte Stand des Monatsultimos unverändert fortgeschrieben. Dieser Ansatz gibt die Erwartung wieder, dass Zinssatz (Swap) und Aufschlag (Spread) in der Zukunft unverändert bleiben.
Unsere Lösung
Haben Sie Pensionszusagen erteilt?
Um nicht noch weiter von den Folgen der Zinsschmelze überrascht zu werden, können Sie sich zeitnah ein Bild von den Auswirkungen machen.
Eine individuelle Prognoserechnung kann hier Klarheit schaffen und Sie dabei unterstützen den erhöhten Finanzierungsbedarf rechtzeitig zu planen.
Preise und Kontakt
Mit der HDI Prognoseberechnung erhalten Sie:
Transparente Fixpreise für die Berechnung
Know-how von mehr als 30 versicherungsmathematischen Gutachtern
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Fragen und Antworten
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