Betriebsrentenförderung für Geringverdiener
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 384 vom 13.08.2021
- Betriebsrentenförderung für Geringverdienende im Jahr 2020 fast verdoppelt
- Fördervolumen steigt auf 175,5 Mio. Euro
Der bAV-Förderbeitrag für Geringverdienende wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Bei der Förderung handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer:innen mit einem monatlichen Bruttolohn bis zur jeweils geltenden Einkommensobergrenze einen zusätzlichen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) gewähren. Seit dem Jahr 2020 liegt die Einkommensobergrenze bei 2.575 Euro (2019: 2.200 Euro). Gefördert werden arbeitgeberfinanzierte Beiträge an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds in Höhe von 240 bis max. 960 EUR im Jahr. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des Beitrags gewährt, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn als Betriebsrentenbeitrag erbringt.
Förderbeitrag 2020
In der Pressemitteilung Nr. 384 konstatierte das Statistische Bundesamt (Destatis), dass sich der Geringverdiener-Zuschuss für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Jahr 2020 auf 175,5 Millionen Euro belief. Verglichen mit dem Vorjahr (2019: 89,1 Millionen Euro) entspricht dies einem Anstieg von ca. 97 Prozent. Die Betriebsrentenförderung hat sich somit fast verdoppelt. Insgesamt wurde der Zuschuss in 2020 von rund 82.100 Arbeitgebern für mehr als eine Millionen Arbeitnehmer:innen in Anspruch genommen. Pro Arbeitnehmer:in wurden durchschnittlich 171 Euro gewährt (2019: 120 Euro).
Inanspruchnahme nach Betriebsgröße
Grundsätzlich wurde die Förderung betriebsgrößenübergreifend in Anspruch genommen. Der größte Zuwachs ist jedoch bei Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten zu verzeichnen. Während die Summe im Jahr 2019 noch bei 60 Millionen Euro lag, stieg sie im Jahr 2020 auf 122 Millionen Euro an. In dieser Betriebsgröße wurde - mit durchschnittlich 190 Euro - ebenfalls der höchste Beitrag pro Arbeitnehmer:in geltend gemacht.
Die Geringverdiener-Förderung ist ein attraktives Instrument, um Lohnbestandteile für untere Einkommensgruppen liquiditätsschonend und effizient zu gestalten.
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