Die scheidende Ampelregierung hatte in Sachen Altersversorgung einige Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht. Konkret liegen mit dem vorzeitigen Aus der Regierung nun folgende Reformen auf Eis und für viele stellt sich die Frage, wie es mit persönlichen Vorsorgeplänen nun weitergehen soll:
Rentenpaket II, das insbesondere eine langfristige Sicherung der Haltelinie bei 48 % für das Rentenniveau auch über 2025 hinaus vorsah. Zudem war hier die Einführung eines sogenannten „Generationenkapitals“ geplant, das durch am Kapitalmarkt erzielte Erträge einen geringeren Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversicherung bewirken sollte.
Betriebsrentenstärkungsgesetz II, das u.a. durch Verbesserungen bei der Geringverdiener-Förderung, Ausweitung von Opting-out-Regelungen, der Erweiterung von Abfindungsmöglichkeiten und einer Vereinfachung der Zugänge zu Sozialpartner-Modellen für eine weitere Verbreitung und Vereinfachung in der bAV sorgen sollte. Wir berichteten hier.
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersversorgung, die eine Neuausrichtung der sogenannten „Riester-Förderung“ und die Einführung eines Altersvorsorgedepots vorsah.
Wann und wie es unter einer künftigen Regierung mit den Reformmaßnahmen weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Allein das „ob“ dürfte unstrittig sein. Denn egal wer künftig die Regierungsverantwortung tragen wird, der Reformbedarf in der Altersversorgung ist offenkundig.
Über den Fortgang neuer Reformmaßnahmen bzw. der Gesetzgebungsverfahren werden wir berichten.
Wichtig: Aufschieben ist keine Lösung.
Wer Vorsorgeentscheidungen aufschiebt, verliert wertvolle Beitragsjahre, verschenkt staatliche Förderungen, mindert die Wirkung des Zinses-Zins-Effekts und riskiert, später die Risikoprüfung für existenziellen BU-Schutz nicht mehr zu bestehen. Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten bereits heute attraktive Möglichkeiten, eine effiziente und auskömmliche Vorsorge zu gestalten
Ein Beispiel:
Schließt ein 30-jähriger Arbeitnehmer eine Direktversicherung (100 EUR Beitrag p.M.,15 % ArbG-Zuschuss Endalter 67 J.) statt zum 01.01.2025 ein Jahr später ab – also zum 01.01.2026, schmälert er seine mögliche Kapitalleistung inkl. Gewinn um rd. 6 Prozent. Zudem hat er 180 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeber-Zuwendungen komplett verschenkt. Fazit: Warten rechnet sich nicht!
Vorsorge tut Not
Gleichzeitig belegen die Zahlen des statistischen Bundesamts, dass immer mehr Menschen im Alter in eine finanzielle Notlage geraten. Aktuell leben 3,54 Millionen Rentner unter der Armutsgrenze. Damit ist die Quote der armutsgefährdeten Über-65-Jährigen in 2024 auf 19,6 Prozent gestiegen. Auch die HDI Rentner-Studie aus 2024 zeigt: Knapp 40 Prozent der befragten Rentner können den gewohnten Lebensstandard nicht halten und rechnen in Zukunft mit einer weiteren Verschlechterung.
Besser heute schon an morgen denken und Vorsorgemaßnahmen aktiv starten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung oder Überprüfung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.
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