Sandra Eulenbruch - 28 Sep 2020

Neue Nachweisformulare zum Erhebungsbogen

In unserem Beitrag vom 07.07.2020 haben wir darüber berichtet, dass erstmalig die betrieblichen Altersversorgungen, die über eine Pensionskasse durchgeführt wird, in die Insolvenzsicherung über den PSVaG aufgenommen wird. Damit müssen nun Arbeitgeber, die Betriebsrenten über Pensionskassen leisten, die nicht über den Sicherungsfonds Protektor oder vergleichbare Sicherungseinrichtungen abgesichert sind, erstmalig im Jahr 2021 eine Meldung vornehmen und Beiträge zur Absicherung an den PSVaG leisten.

Der PSVaG hat nun Vorlagen für die Kurztestate von Pensionskassenzusagen veröffentlicht. Diese Muster erhalten Sie über den folgenden Link: https://www.psvag.de/fileadmin/doc/210/kurztestat_pensionskassen.pdf

In dem Zusammenhang wurde auch zeitgleich eine Vorlage für die Kurztestate für die Insolvenzsicherung von Pensionsfonds bereitgestellt. Diese Vorlage erhalten Sie über folgenden Link: https://www.psvag.de/fileadmin/doc/210/kurztestat__-_zu_pf.pdf

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