Volker Andrzejewski - 30 Jul 2021

Wenn der Ernst des Lebens beginnt, wird es Zeit an die Rente zu denken

  • Minijobber zahlt nur 3,6% Rentenversicherungsbeitrag

  • 45 Beitragsjahre – da ist frühes Handeln gefragt

  • Minijob sichert wertvolle Pflichtbeiträge

Sommerzeit ist Ferienzeit und wie jedes Jahr ist es für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen eine wichtige Zäsur. Der Schulabschluss ist geschafft und jetzt geht es mit einer Ausbildung im Betrieb oder mit dem Studium weiter. Die Rente liegt doch noch in sehr ferner Zukunft. Oder doch nicht?

Alles, was in der Erwerbsbiografie ab dem 17. Lebensjahr festgehalten ist, ist von Bedeutung und damit bares Geld wert. Zeiten der Schulausbildung sind sogenannte Anrechnungszeiten und werden fiktiv mit Entgeltpunkten, der „Währung“ der Rentenversicherung belegt. Aber natürlich nur, wenn sie als solche gemeldet und anerkannt worden sind. Also aufgepasst und von der Schule eine Bescheinigung über den Schulbesuch anfordern und an die gesetzliche Rentenversicherung schicken.

Rentenversicherungsbeiträge lohnen sich auch für Minijobber

Viele ehemalige Schülerinnen und Schüler nutzen die Zeit auch, um sich etwas Geld für Urlaubskasse zu verdienen oder sich einen Nebenjob zum bevorstehenden Studium zu suchen. Sehr beliebt sind die sogenannten Minijobs mit Verdiensten von bis zu 450 Euro im Monat. Geld was man ohne Abzüge netto erhalten kann. Aber Vorsicht: diese Entscheidung ist ein zweischneidiges Schwert. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber seit 2013 diese Jobs auch der Versicherungspflicht unterworfen. Auf Antrag kann man sich aber davon befreien lassen und für sich und den Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung sparen. Viele Arbeitgeber raten mit Verweis auf das höhere Netto dazu. Was viele verschweigen: Der „Minijobber“ spart mit einem Beitragsanteil von 3,6% deutlich weniger als der Arbeitgeber, der stolze 15% einspart. Und der Arbeitnehmer verzichtet für seinen Versicherungsverlauf auf wertvolle Pflichtbeträge. Die Anzahl der Pflichtbeiträge ist aber für einige Wartezeiten von herausgehobener Bedeutung, z.B. beim eventuellen Bezug einer Erwerbsminderungsrente oder einer ungekürzten Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Um diese Rente später einmal beziehen zu können, müssen mit Vollendung des 65. Lebensjahres im Versicherungskonto 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen enthalten sein - und das schafft nur, wer früh anfängt.   

Fazit: Die Uhr des Lebens kann man nicht zurückdrehen. Es ist daher klug, sich schon bei den ersten Weichenstellungen am Start ins Berufsleben keine Optionen zu verbauen und schon früh an später zu denken.

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