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Anforderungen an Pensionsgutachten
Anforderungen an Pensionsgutachten
Das Statistische Bundesamt hat am 21.02.2019 den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) vom Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015 umgestellt.
Damit wird die Entwicklung der Verbraucherpreise auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes standardmäßig auf das Jahr 2015 bezogen veröffentlicht. Neben dem Gesamtindex sind hiervon auch alle Teilindizes betroffen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts werden sich die Anpassungen wohl eher dämpfend auf die Inflationsraten auswirken.
Die Verbraucherpreise für Deutschland werden vom Statistischen Bundesamt turnusmäßig überarbeitet. Die letzte Umstellung, vom Basisjahr 2005 auf 2010, war im Januar 2013 vorgenommen worden.
Der VPI kann als Maß für die Entwicklung der Inflation angesehen werden. Im Kontext der betrieblichen Altersversorgung spielt er insbesondere bei der Anpassung der Betriebsrenten eine Rolle. So sind laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Betriebsrenten alle drei Jahre zu überprüfen und ggf. zu erhöhen, wobei der Anpassungsprüfung genüge getan ist, sofern die Anpassung mindestens dem Anstieg des Verbraucherpreisindex für Deutschland entspricht.
HDI Pensionsmanagement AG
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