Für welche Unternehmen ist das BRSG relevant?

Veröffentlicht: 18 Apr 2019

Das BRSG ist für alle ArbG in Deutschland relevant. Jeder Arbeitnehmer (ArbN) hat gemäß § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Entsprechend muss der ArbG eine Lösung zur betrieblichen Altersversorgung bereitstellen und in diesem Kontext auch die neuen Anforderungen des BRSG beachten.
Wichtig: Die gesetzlichen Änderungen sind nicht nur für neue Versorgungszusagen maßgebend. Auch auf bestehende Versorgungszusagen wirken sie sich aus.






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