Sie als Arbeitgeber sind nun verpflichtet ein Kurztestat für die Insolvenzsicherung beim Pensions-Sicherungs-Verein vorzulegen, sofern es sich um Pensionskassen handelt, die nicht über den Protektor geschützt sind.
Was benötigen Sie?
Sie benötigen ein Kurztestat zur Vorlage beim Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) über die Höhe der Beitragsbemessungsgrundlage der mittelbaren Versorgungszusagen nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen.