HPM - 11 Nov 2020

Bekanntgabe des PSV-Beitragssatzes für das Jahr 2020

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) VVaG hat am 6. November den Beitragssatz für das Jahr 2020 bekannt gegeben. Dieser liegt bei einem Wert von 4,2 Promille (Vorjahr: 3,1 Promille). Der starke Anstieg des Beitragssatzes ist unter anderem mit der Ausbreitung der Corona-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen für die deutsche Marktwirtschaft zu begründen.

Vor dem Hintergrund, dass der PSV bereits im April über den Anstieg des Beitragssatzes informierte, kam die Meldung für die Wirtschaft nicht überraschend. Noch Mitte des Jahres ging man von einer möglichen Spanne von 4 bis 5 Promille aus. Mit einem Wert von 4,2 Promille konnte der Satz verhältnismäßig niedrig festgelegt werden.

Aktuellen Berechnungen zufolge müssen die Mitgliedsunternehmen für das Jahr 2020 rund 1,483 Mrd. EUR (Vorjahr: 1,079 Mrd. EUR) aufbringen. Dies entspricht einem jährlichen Anstieg von ≅ 37%.

Der festgelegte Beitragssatz bezieht sich auf die - seitens des Arbeitgebers - bis zum 30. September gemeldeten Beitragsbemessungsgrundlagen. Diese werden auf Basis der Rückstellungen in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen und der Zusage von sicherungspflichtigen Versorgungseinrichtungen berechnet.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Sondermeldung - PSV-Beitrag zieht weiter an: 4,2 Promille" von Leiterbav.de

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