Diese Neuerungen für 2021 sollten Sie kennen!
Was ändert sich 2021?
Die gute Nachricht vorweg: Die durch den Gesetzgeber beschlossenen Neuerungen für 2021 bringen für fast alle mehr Geld!
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie kompakt zusammengefasst:
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Entlastung von Familien
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Anstieg des Kindergelds um 15,00 EUR pro Kind
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Kinderfreibetrag für Elternpaare wird angehoben
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Steigerung des steuerlichen Grundfreibetrags
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Solidaritätszuschlag (Soli)
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Ab 01.01.2021 entfällt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler
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Grenze für Alleinstehende: Jährliches Bruttoeinkommen von bis zu 73.000 EUR
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Grenze für ein Ehepaar mit Kindern: Jährliches Bruttoeinkommen von bis zu 151.000 EUR
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Topverdiener (ca. 10 %), die die o.a. Grenzen überschreiten müssen den Zuschlag teilweise oder vollständig zahlen
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Mindestlohn
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Mindestlohn (aktuell: 9,35 EUR) wird sukzessive angehoben
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Erhöhung auf 9,50 EUR ab 01.01.2021
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Erhöhung auf 9,60 EUR ab 01.07.2021
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2 weitere Anstiege sind für 2022 geplant
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Grundsicherung
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Anstieg der Grundsicherung für Alleinstehende um 14,00 EUR
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Anstieg der Grundsicherung für Jugendliche um 45,00 EUR
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Grundrente
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Ab 01.01.2021 erhalten Rentner in Form eines Rentenzuschlags über die Grundrente ein zusätzliches monatliches Einkommen, damit eine Grundsicherung gegeben ist
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1,3 Millionen Rentner erhalten die Grundrente
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Die Grundrente beträgt durchschnittlich 75,00 EUR
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Die maximale Höhe der Grundrente beläuft sich auf 400,00 EUR
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CO2-Steuer
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Ab 01.01.2021 müssen Unternehmen, die mit Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl handeln eine Abgabe von 25,00 EUR / Tonne CO2 zahlen
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Die Erhöhung wird wahrscheinlich an die Verbraucher weitergegeben und führt zu einem Preisanstieg
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Klimawandel
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Ab 01.01.2021 zahlen Autos mit einem hohen Spritverbrauch deutlich höhere Abgaben
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Halter eines E-Fahrzeugs zahlen in 2021 keine KFZ-Steuer
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Bemessungsgrößen Steuerrecht und Sozialversicherung 2021