Gesetzliche Rente: Schul- und Studienzeiten
- Freiwillige Beiträge helfen Wartezeiten zu erfüllen
- Freiwillige Beiträge werden als Vorsorgeaufwendung vom Finanzamt anerkannt
- Wartezeiten erfüllen und Rente durch freiwillige Beiträge aufstocken
Für viele junge Menschen endete im Sommer das Studium. Voller Tatendrang beginnt das Berufsleben. In den Taschen ist mehr Geld als im schmalen Studenten-Portemonnaie. Wer gut beraten ist, investiert jetzt schon in seine Altersvorsorge. Wer noch besser beraten ist, macht zunächst einen Kassensturz und prüft, ob das Jobben neben dem Studium bei der gesetzlichen Rentenversicherung richtig gemeldet worden ist, ob Schul- und Studienzeiten vollständig erfasst wurden und ob wegen des langen Studiums womöglich nicht alle Zeiten angerechnet werden können.
Was nicht alle wissen: Wer länger als 8 Jahre (96 Monate) an Schul- und Studienzeiten hatte, kann bis zu seinem 45. Lebensjahr für die übersteigenden Monate freiwillig Beiträge nachzahlen und schlägt gleich 3 Fliegen mit einer Klappe:
- Freiwillige Beiträge führen zu rentenrechtlichen Zeiten und helfen Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfüllen
- Das Preis-Leistungs-Verhältnis für freiwillige Beiträge ist aktuell aufgrund des Beitragssatzes und der Verrentungsfaktoren sehr attraktiv
- Freiwillige Beiträge werden als Vorsorgeaufwendungen vom Finanzamt anerkannt und helfen Steuern zu sparen
Beispiel:
Ein 28-jähriger Studienabsolvent, der nach Abschluss seines Studiums gerade seine erste Berufstätigkeit aufnimmt, will sich einen Überblick über seinen Stand in der gesetzlichen Rentenversicherung verschaffen. Sein Lebenslauf stellt sich wie folgt dar:
Alter |
Tätigkeit |
bis 19 |
Schule, Abschluss: Abitur |
19 - 22 |
Studium der Mathematik, ohne Abschluss |
22 |
Wechsel des Studiengangs zu Informatik |
22 - 28 |
Studium der Informatik, Abschluss: Master of Science |
Die Studienzeiten von 25 – 28 werden nicht anerkannt, da mit 25 bereits 8 Jahre an Schul- und Studienzeiten seit Vollendung des 17. Lebensjahres erreicht sind. Damit ist eine rentenrechtliche Lücke von 3 Jahren entstanden, die sich sowohl auf die Höhe der späteren Rente als auch auf die Erfüllung von Wartezeiten negativ auswirken kann. Der Studienabsolvent hat nun bis zum 45. Lebensjahr noch die Möglichkeit, diese Lücke durch das Nachzahlen freiwilliger Beiträge zu schließen.
Wer es genau wissen will, sollte sich fachkundig beraten lassen. Die HDI Pensionsmanagement bietet diesen Beratungsservice an. Besuchen Sie unsere Website.
Kontakt:
hpm.newsletter@hdi.de
Kontaktformular