It’s official: Start des ersten Sozialpartnermodells
Die klassischen Formen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) schwächeln angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase. Aus diesem Grund wird es Zeit für Formen und Modelle, wie z.B. dem Sozialpartnermodell. Das Sozialpartnermodell soll in Form einer reinen Beitragszusage die Möglichkeiten für andere Anlageformen - und den damit verbundenen höheren Zinsen - eröffnen. In der neuen Altersversorgung gibt es zwar keine Garantien, dafür steigen aber durch eine flexible Kapitalanlage die Chancen und damit auch die Leistungen.
Was macht das Sozialpartnermodell so attraktiv? 3 schlagkräftige Argumente
-
Zuschüsse: Neben den Beiträgen, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Entgeltumwandlung zahlt, fließen auch gesetzliche Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von 15% in die Versorgung ein.
-
Sicherheit: Die Arbeitgeber zahlen auf jeden Euro Beitrag einen ergänzenden Sicherheitsbeitrag. Dieser dient dem Kollektiv als zusätzlicher Sicherheitsrahmen.
-
Kompetenz: Effektive Kompetenzbündelung durch die Kooperation zweier großer Versicherer (Talanx und Zurich).
Status Quo und Ausblick
Das Modell startet nach der obligatorischen Prüfung der BaFin aller Voraussicht nach ab dem 01.07.2021. Dann können die rund 11.000 Beschäftigten der Talanx-Gruppe ihre bAV über eine reine Beitragszusage abschließen. Anschließend sollen weitere Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften von dem Konzept überzeugt werden.
Noch nicht überzeugt von dem Sozialpartnermodell?
Weiterführende Informationen erhalten Sie in dem veröffentlichten Interview mit LEITERbAV und den beiden Verantwortlichen auf Anbieterseite. Hier geht es zum Interview.
Ratgeber Pensionsgutachten
Betriebsrente AKTUELL: Der neue Newsletter