Christel Mayer - 6 Dez 2023

PSV-Beitragssatz für 2023 auf 1,9 Promille gestiegen

  • PSV-Beitragssatz steigt von 1,8 ‰ auf 1,9 ‰
  • Beitragssatz bleibt im langjährigen Mittel auf niedrigem Niveau.
  • Ein Beitragsvorschuss für 2024 wird nicht erhoben

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat am 14.11.2023 den Beitragssatz für das Jahr 2023 auf 1,9 Promille festgesetzt (Vorjahr 1,8 Promille). Trotz Anhebung bleibt der Beitragssatz im langjährigen Mittel auf niedrigem Niveau.

Für die seit 2021 ebenfalls insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beträgt der gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG erhobene zusätzliche Beitrag 1,5 Promille der auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlage.
Zur Erläuterung: Die PSV-Beitragspflicht gilt lediglich für regulierte Pensionskassen auf Basis eines reduzierten Beitragssatzes von grundsätzlich 20 % der Bemessungsgrundlage entsprechend dem für Pensionsfonds-Zusagen. Pensionskassen, die dem Sicherungsfonds Protektor angehören, sind vom PSV-Schutz ausgenommen. Für Versorgungsansprüche über die Wettbewerbs-Pensionskassen von HDI Deutschland ergibt sich somit keine PSV-Pflicht für den Arbeitgeber.

Die Festsetzung begründete der PSVaG wie folgt:

„Im Juni 2023 erwartete der PSVaG einen Beitragssatz für 2023 im Bereich des Mittelwertes der letzten zehn Jahre (2,0 Promille). Bereits im ersten Halbjahr erhöhte sich das Schadenvolumen im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Diese Entwicklung verfestigte sich im zweiten Halbjahr weiter. Insgesamt handelt es sich aber weiterhin um kein schadenreiches, sondern - gemessen an den letzten Jahrzehnten - um ein Jahr mit einem durchschnittlichen Schadenvolumen. Für die Kapitalanlagen bleibt das Marktumfeld weiter herausfordernd.“

Ein Vorschuss für 2024 wird derzeit nicht erhoben.

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