Kindererziehung und Rente

Daniela und Stephan teilen sich beides!

Daniela und Stephan sind ein modernes Paar. Nach ihrem Studium sind beide erfolgreich ins Berufsleben gestartet und haben sich in ihren Jobs etabliert. Mit Mitte dreißig haben sie sich bewusst für ihr erstes Kind entschieden. Klar – beide wollen sich die Erziehung teilen und überlegen, wie sie trotzdem für ihre Renten nichts verschenken. 

Für die ersten 3 Jahre der Kindererziehungszeit gibt es pro Jahr einen Entgeltpunkt von Vater Staat. Das sind für 3 Jahre gut 100 Euro für die spätere Rente. Im Allgemeinen werden diese Entgeltpunkte dem Rentenkonto der Mutter gutgeschrieben. Wenn Daniela in dieser Zeit bereits wieder arbeitet muss sie aufpassen. Verdient sie zu viel hat sie von diesem Geschenk nichts. Wer zeitgleich zur Kindererziehungszeit mehr als das Durchschnittentgelt (2022: 38.901 € p.a.) verdient, muss mit Kürzungen rechnen. Da Daniela und Stephan nach der Geburt beide in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, können sie entscheiden, auf wessen Rentenkonto die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden sollen.

Mehrfaches Wechseln ist grundsätzlich möglich und – je nach Höhe der Teilzeit und des Gehaltes – durchaus sinnvoll. Ein formloses Schreiben an die Rentenversicherung genügt, um die Kindererziehungszeiten zwischen den Eltern zu übertragen.

Unser Tipp:

Wenn Eltern sich die Erziehung teilen, sollten die Kindererziehungszeiten demjenigen zugerechnet werden, der gar nicht oder mit dem geringeren Gehalt arbeitet. So verschenken Sie keine Entgeltpunkte und bleiben dennoch im Job präsent.

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