Niklas Minijob - worauf ist zu achten?

Um sich sein Studium zu finanzieren jobbt Niklas nebenher in einer Gastwirtschaft auf 450 EUR-Basis (Minijob). Sein Chef hat ihm gesagt, dass er für den Minijob Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss, er könne sich aber von der Zahlungspflicht seines Anteils befreien lassen und mehr Lohn ausgezahlt bekommen.  

Das Für...

Niklas Eigenanteil beliefe sich auf 16,20 EUR monatlich. Das wären fast schon die monatlichen Kosten seines Handy-Vertrages. Und ein wenig zählen die Zeiten und Beiträge beim Minijob auch für die Rente. 

... und das Wider einer Befreiung

Gegen die Befreiung spricht aber eine ganze Menge. Zugegeben: auf die Rentenhöhe wirkt sich die eigene Beitragszahlung nur gering aus. Niklas sichert sich aber durch die Pflichtbeiträge das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung. Pflichtbeitragszeiten sind nämlich besonders wichtig in der Rentenversicherung, denn sie zählen voll wenn es darum geht, Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfüllen – z. B. für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder wenn er später eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen möchte.

Würde er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wird die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als Minijobber - je nach Verdienst - nur mit maximal einem Drittel auf die Wartezeiten angerechnet werden. Außerdem hat er durch seinen Eigenanteil Anspruch auf Rehaleistungen.

Tipp:

Wer neben seinem Minijob nicht anderweitig Pflichtbeitragszeiten erwirbt, z.B. indem er einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf ausübt oder Kindererziehungszeiten gutgeschrieben bekommt, sollte sich in seinem Minijob nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen.

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