Niels Heinz - 31 Mai 2022

Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Regierung plant eine Anhebung der Erwerbsminderungsrenten für Bestandsrentner
  • Bei Renten, die im Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2018 begonnen haben, beträgt die Erhöhung 4,5 %
  • Erwerbsgeminderte mit Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 dürfen sich über eine Steigerung um 7,5 % freuen

Im Rahmen des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes plant die Regierung eine Anhebung der Erwerbsminderungsrenten für Bestandsrentner. Hintergrund ist, dass die Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Erwerbsminderung nach dem Jahr 2000 zunächst stark gesunken sind. Danach kam es zwar wiederholt zu einer Anhebung des Absicherungsniveaus. Wer allerdings schon vor Beginn der jeweiligen Verbesserung eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatte, ging bei den Leistungserhöhungen bislang leer aus. Diese Schlechterstellung von Bestandsrentnern soll nun bereinigt werden.

Wer ist betroffen?

Begünstigt werden durch die Neuregelung Erwerbsminderungs- bzw. Erziehungsrenten, die in den Jahren 2001 bis einschließlich 2018 begonnen haben. Falls eine in diesem Zeitraum begonnene Erwerbsminderungsrente unmittelbar in eine Altersrente übergegangen ist, erfolgt ebenfalls eine Erhöhung. Auch Hinterbliebenenrenten können betroffen sein. Es wird erwartet, dass insgesamt ca. 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Erhöhung profitieren.

In welchem Umfang sollen die Renten erhöht werden?

Die Renten sollen ab Juli 2024 um einen pauschalen Faktor erhöht werden. Bei Renten, die im Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2018 begonnen haben, beträgt die Erhöhung 4,5 %, während sich Erwerbsgeminderte mit Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 über eine Steigerung um 7,5 % freuen dürfen.

Die Neuregelung tritt deshalb erst zum 1. Juli 2024 in Kraft, damit die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf bekommt, um für mehrere Millionen Rentner die technischen Voraussetzungen zur automatisierten Berechnung und Auszahlung des Rentenzuschlag schaffen zu können.

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