Wie kann meine bestehende Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber übernommen werden? Wie antwortet Ihr Sachbearbeiter auf diese Frage? "Das geht leider nicht!", ist hier wohl die falsche Antwort.
Gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen sind die Mitarbeiter des Personalbereichs überfordert. Sie führen alle administrativen Verwaltungsarbeiten der bAV durch und sind noch Ansprechpartner für steuerliche Fragestellungen.
In den meisten Fällen verfügen Mitarbeiter lediglich über Basiswissen. Anpassungen bzw. Änderungen der Rechtslage können oftmals nicht verfolgt werden. Dies führt zu Fehlern und Risiken in der Administration der bAV.
Auch die Kenntnis aktueller oder die Einarbeitung in historische Versorgungsordnungen setzt eine umfassende Kenntnis der Materie voraus.
Da der Arbeitgeber unmittelbar in der Haftung für die unzureichende Durchführung aller Geschäftvorfälle ist, stellen fachliche Defizite ein erhebliches unternehmerisches Risiko dar.
Wer die Administration der bAV auslagert, kann Risiken weitergeben und know how aufbauen.
Wie ist die Situation bei Ihnen?
In den kommenden Wochen nehmen wir dieses Thema hier weiter auf und lesen Sie über Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Funktionsauslagerung im Rahmen der bAV Administration. Oder sprechen Sie uns bei Fragen direkt an.
HDI Pensionsmanagement AG
Charles-de-Gaulle-Platz 1
50679 Köln
E-Mail: hpm.info@hdi.de