Niels Heinz - 31 Mär 2022

Anhebung der Hinzuverdienstgrenze in der Corona-Krise

Um drohenden Personalengpässen infolge der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, wurde beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2020 vorübergehend von jährlich 6.300 € drastisch auf 44.590 € zu erhöhen. Diese Sonderregelung, die zunächst auf 2021 ausgedehnt wurde, wurde nun weiter verlängert. So können Pensionäre, die eine vorzeitige Altersrente erhalten, 2022 bis zu 46.060 € nebenher verdienen, ohne dass dies zu einer Minderung der Altersrente führt. 

Wer ist betroffen? 
Die Sonderregelung hat nur Auswirkungen auf Altersrentner, die eine vorzeitige Altersrente beziehen und die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann ohnehin beliebig viel zur Rente hinzuverdient werden, ohne dass deswegen die Rente gekürzt wird. 

Bezieher von Erwerbsminderungsrenten profitieren nicht von der Regelung. Hier gilt weiter die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 €. Auch bei Hinterbliebenenrenten bleibt es bei den bestehenden Regeln zur Anrechnung von Einkommen auf die Rente. 

Wie geht es weiter? 
Im Koalitionsvertrag aus 2021 wurde die Absicht vereinbart, die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitiger Altersrente zu entfristen. Daher ist eine übergangslose Weiterführung der Regelung denkbar.   

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