Marco Westermann - 30 Apr 2024

Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Nichtannahmebeschluss zur Rentendoppelbesteuerung

  • Dem BVerfG lagen zwei Verfassungsbeschwerden im Hinblick auf eine mögliche Doppelbesteuerung von Renten vor
  • Beide Beschwerden wurden nicht angenommen, weil die geltend gemachten Grundrechtsverstöße nicht ausreichend dargelegt worden sind
  • Interessant sind die Ausführungen des Gerichts zur Frage der Notwendigkeit der einzelfallbezogenen Prüfung

Weil der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen vom 19. Mai 2021 (X R 33/19 und X R 20/19) zwei Klagen gegen eine angebliche Rentendoppelbesteuerung in der ersten Schicht zurückgewiesen hatte, hatten die Kläger Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht.

Das BVerfG hat mit Beschlüssen vom 7. November 2023 (2 BvR 1140/21 und 2 BvR1143/21) diese Verfassungsbeschwerden für unzulässig erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.

Bemerkenswert sind die Ausführungen des BVerfG zu der Frage, ob die verfassungsrechtliche Prüfung einer Doppelbesteuerung stets einzelfallbezogen erfolgen muss. Auch wenn sich das BVerfG hier letztlich nicht festlegt, werden in den Beschlüssen Argumente aufgeführt, die gegen einen einzelfallbezogenen Prüfmaßstab sprechen könnten. Folglich könnte der Gesetzgeber künftig ggf. nur dazu angehalten sein, eine strukturelle Doppelbesteuerung von Rentnergruppen (Rentnerkohorten) zu vermeiden, nicht aber eine doppelte Besteuerung in jedem individuellen Einzelfall.

Letztlich musste aus Sicht des BVerfG in den beiden Verfassungsbeschwerden keine Festlegung erfolgen, da die Beschwerdeführer die von ihnen geltend gemachten Grundrechtsverstöße nicht ausreichend dargelegt haben.

Interessant dürfte sein, ob die Ausführungen des BVerfG zur individuellen oder strukturellen Vermeidung einer Rentendoppelbesteuerung Einfluss auf die künftige Gesetzgebung nehmen. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde versucht, eine Rentendoppelbesteuerung durch eine Streckung des Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung und einem ebenfalls gestreckten Abbau von Freibeträgen zu verhindern. Es gibt Stimmen, die dies noch nicht für ausreichend erachten, um eine Doppelbesteuerung von Renten wirklich in jedem Fall zu vermeiden. Im Lichte der vorstehenden Erwägungen des BVerfG bleibt abzuwarten, ob es weitere gesetzgeberische Maßnahmen über das Wachstumschancengesetz hinaus zur Vermeidung einer Rentendoppelbesteuerung geben wird.

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