Erwerb von Rentenpunkten zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Durch die Einführung der Altersgrenze 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung fallen die Abschläge, die bei einem vorzeitigen Übergang in die Altersrente vorgenommen werden, erheblich größer aus, als das früher der Fall war. Wer z.B. schon mit 63 in Rente gehen will, der muss erhebliche Einbußen bei der Altersrente in Kauf nehmen.
Beispiel:
Ein Angestellter (Geburtsjahrgang 1964), der aktuell genau den Durchschnittsverdienst in Deutschland erzielt (und damit genau 1 Entgeltpunkt im Jahr erwirbt) und im Alter 63 bereits 40 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt hat, überlegt sich, bereits mit 63 in Rente zu gehen. Er will wissen, wie sich das auf seine Altersrente auswirken wird.
- Alternative 1: Vorzeitiger Bezug der Altersrente ab 63
In diesem Fall wird wegen des vorzeitigen Bezugs der Altersrente ein Abschlag auf die Altersrente in Höhe von 14,4% vorgenommen. Die vorzeitige monatliche Altersrente ermittelt sich dann wie folgt:
40 Entgeltpunkte x (100% - 14,4%) x aktueller Rentenwert (34,19 €) = 1.170,67 €
- Alternative 2: Weiterarbeit bis zur Regelaltersgrenze (67):
Wenn man davon ausgeht, dass weiterhin 1 Entgeltpunkt jährlich aufgebaut wird, dann kommen von 63 bis 67 noch 4 Entgeltpunkte hinzu. Da die Rente nicht vorzeitig bezogen wird, fallen keine Abschläge auf die Rente an, die monatliche Altersrente berechnet sich nun folgendermaßen:
44 Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert = 1.504,36 €
Das Beispiel demonstriert anschaulich, dass die dauerhafte Verminderung der Rente durch den vorzeitigen Bezug (hier 333,69 €) schmerzhafte Dimensionen annimmt.
Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber hat den Versicherten in § 187a SGB VI die Möglichkeit eingeräumt, Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme durch zusätzliche Einzahlungen in die Rentenversicherung auszugleichen.
Voraussetzungen für die Ausgleichszahlungen:
- Die Person muss die Voraussetzungen (Wartezeit von 420 Monaten) für einen vorzeitigen Rentenbezug erfüllen (können), denn nur wer überhaupt mit Abschlägen in Rente gehen kann, hat das Recht, diese auszugleichen
- muss das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben,
- muss auf Grundlage einer besonderen Rentenauskunft erklären, ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen zu wollen.
Höhe der Ausgleichszahlung:
Die Ausgleichszahlung ist der Höhe nach auf den in der Rentenauskunft berechneten Zahlbetrag für den Ausgleich der vollständigen Rentenminderung zum geplanten Rentenbeginn begrenzt. Es sind auch Teilzahlungen möglich.
Der Erwerb eines Entgeltpunktes kostet derzeit 7.235,59 € (Stand Februar 2022), was einer ungeminderten Monatsrente von 34,19 € entspricht.
Die aus dem Kauf erwachsenden Rentenansprüche werden jährlich entsprechend der Weiterentwicklung des aktuellen Rentenwertes - und damit der Durchschnittsgehälter für Deutschland - erhöht. In den letzten 10 Jahren ließ sich damit eine Rendite von jährlich ca. 2 % erzielen. Angesichts der aktuellen Zinsentwicklung stellt der Erwerb von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung also durchaus eine interessante Kapitalanlage dar.
Beachte: Der zusätzliche Erwerb von Entgeltpunkten verpflichtet nicht dazu, die Renten auch vorzeitig beziehen zu müssen. Wer doch länger arbeiten möchte erhält aus den zusätzlichen Entgeltpunkten später mehr Rente.
Übrigens: zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
Tipp:
Der Zeitpunkt des Erwerbs an Entgeltpunkten kann im o.g. Rahmen frei gewählt werden. Hier können ggf. sich abzeichnende Entwicklungen in den Bemessungsgrößen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Erhöhung der Rendite genutzt werden.
Wer unsicher ist, für den kann sich an dieser Stelle eine Rentenberatung lohnen. Die Kosten hierfür haben sich bereits nach wenigen Monaten Rentenbezug amortisiert. Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
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