HPM - 17 Mär 2021

Grundrente - Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen mit einer bAV

  • Durch Entgeltumwandlung können sich Auswirkungen auf die Grundrente ergeben  

Zum 01.01.2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Grundgedanke: Der Staat möchte die Lebensleistung aller gesetzlich Rentenversicherten würdigen, die trotz langer Beitragszeit nur einen geringen Rentenanspruch erworben haben. Für diesen Personenkreis wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag zum gesetzlichen Rentenanspruch gewährt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch für alle Rentner, ob ein Anspruch besteht und ermittelt ggf. den individuellen Zuschlag.


Auswirkungen auf die bAV
Da die Ermittlung der Grundrente auf den durchschnittlich verdienten Entgeltpunkten aller anrechenbaren Versichertenzeiten beruht, kann eine bestehende Entgeltumwandlung zugunsten der bAV, das erdiente durchschnittliche Entgelt und damit die Grundrente beeinflussen.

  • Wird das rentenversicherungspflichtige Einkommen für die Grundrentenbewertungszeit durch die Entgeltumwandlung so reduziert werden, dass die gesetzliche Durchschnittsobergrenze (0,8 EP) unterschritten wird, kann eine Entgeltumwandlung zum Entstehen eines Anspruchs auf Grundrente führen.

  • Unterschreitet das rentenversicherungspflichtige Bruttogehalt nach Entgeltumwandlung die Mindesthöhe (0,3 EP) für die Anrechnung auf Grundrente, kommt es sowohl zur Minderung der gesetzlichen Rente durch die EUW als auch zum Verlust einer Aufstockung zur Grundrente für diese Monate.

Ihr Vorsprung in der bAV. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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