HPM - 20 Dez 2019

Pensionskassen-Gutachten

Wer sich vor Leistungskürzungen von insolventen Pensionskassen fürchten muss, darf nicht untätig bleiben. Es besteht Handlungsbedarf!

Wie konnte das passieren? Was ist die Konsequenz?

Die anhaltende Niedrigzinsphase und die steigende Lebenserwartung führten zur finanziellen Schieflage. Die entstandenen Fehlbeträge konnten nicht mehr ausgeglichen werden, da nicht rechtzeitig gehandelt wurde. Die Betroffenen müssen mit starken Einbußen rechnen, da ihre Versorgungsleistungen und -anwartschaften gekürzt wurden.

Wie geht es weiter?

Der Arbeitgeber ist nun aufgrund seiner Subsidiärhaftung verpflichtet für die Differenz aufzukommen, denn die Versorgungsberechtigten haben Anspruch auf die volle zugesagte Leistung. Eine Nachversicherung ist in der Regel nicht möglich, da das Neugeschäft nicht über die betroffenen Pensionskassen erfolgen kann. Der Arbeitgeber ist gezwungen das bestehende Versorgungswerk zu schließen und sich nach neuen Alternativen umzuschauen.

Was bedeutet das für Ihre Bilanz?

Bisher galt ein Passivierungswahlrecht. Dieses fällt weg, wenn die Versorgungsleistungen endgültig gekürzt werden. Somit entsteht eine Deckungslücke, die als unmittelbare Verpflichtung den Arbeitgeber trifft. Diese ist bei der Bilanz des Arbeitgebers passivierungspflichtig.

Was bieten wir Ihnen an?

Wir, als HDI Pensionsmanagement AG haben uns die letzten Wochen mit dem Thema „Insolvenz von Pensionskassen“ beschäftigt und verschiedene Lösungsansätze für Sie ausgearbeitet.

Sofern Sie ein Unterdeckungsgutachten gemäß § 253 HGB wünschen, so reichen Sie uns die erforderlichen Unterlagen ein (gerne in elektronischer Form wie beispielsweise Excel):

- Persönliche Angaben pro Versorgungsberechtigten: Diensteintritt, Geburtsdatum, Status (Aktiver, Ausgeschiedener, Rentner)

- Angabe zur Höhe der Rente pro Versorgungsberechtigten, die über die Pensionskasse rückgedeckt ist (sowohl für Aktive, Ausgeschiedene wie auch Rentner)

- Angabe zur Höhe der Rente pro Versorgungsberechtigten, für die der Arbeitgeber künftig aufkommen wird (sowohl für Aktive, Ausgeschiedene wie auch Rentner)

- Eine Kopie der Zusage

- Bilanztermin

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot!

Zum Thema „Insolvenzsicherung“ können wir derzeit noch keine Aussagen tätigen bzw. Ihnen auch kein Kurztestat für den Pensions-Sicherungs-Verein anbieten, da wir alle gespannt auf die entsprechende Rechtsprechung warten.

Sollten Sie Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Versorgungsleistungen benötigen, so sprechen Sie uns ebenfalls an. Wir können Ihnen eine Lösung aus einer Hand anbieten.

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!


Ihre Ansprechpartnerinnen zu dem Thema sind:

Frau Eulenbruch
Tel.:0221-14466997 

Frau Trapani
Tel. 0221-14466528

E-Mail: hpm.kontakt@hdi.de

 

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