Aktueller Tipp zum Erwerb von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Derzeit bestehen, neben den Pflichtbeiträgen für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, u.a. die folgenden Möglichkeiten, Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben:
- Wiederauffüllung von Abschlägen an Entgeltpunkten aus einen Versorgungsausgleich
- Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen infolge von vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente
- Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
In diesen Fällen ist für je einen Entgeltpunkt der Betrag zu zahlen, der sich ergibt, wenn der aktuell geltende Beitragssatz auf das vorläufige Durchschnittsentgelt angewendet wird. Infolge der Corona-Krise hat sich nun laut Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung die folgende Entwicklung bei den jährlichen vorläufigen Durchschnittsgehältern ergeben:
Jahr |
Vorl. Durchschnittsentgelt (West) |
Vorl. Durchschnittsentgelt (Ost) |
2021 |
41.541 € | 39.338 € |
2022 |
38.901 € | 37.333 € |
Veränderung |
-6,4% | -5,1% |
Dies bedeutet, dass der Preis für den Kauf eines Entgeltpunktes in 2022 gegenüber 2021 um ca. 491 € (alte Bundesländer) bzw. 373 € (neue Bundesländer) sinken wird.
Abwarten kann sich lohnen!
Wer noch in 2021 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung kaufen wollte, sollte sich überlegen, den Zahlungszeitpunkt - falls möglich - nach 2022 zu verschieben. Dabei sind die Fristen der verschiedenen Kaufmöglichkeiten zu beachten. Z.B. kann bei einem Versorgungsausgleich der Zeitpunkt für die Bestimmung des Kaufpreises übertragener Entgeltpunkte nicht beliebig selbst gewählt werden.
BAG-Urteil zur Auslegung einer Versorgungsordnung