Anpassungen zum 01.07.2025: gesetzlicher Rentenwert & Pfändungsfreigrenzen
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Neuer aktueller Rentenwert in der gesetzl. Rentenversicherung ab 01.07.2025
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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2025
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Auswirkungen einer bAV auf das pfändbare Einkommen
Neuer aktueller Rentenwert ab 01.07.2025
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13.06.2025 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 (RWBestV 2025) zugestimmt. Ab dem 1.7.2025 wird die gesetzliche Rente in Ost und West um 3,74% angehoben. Dies erfolgt durch die turnusmäßige Anpassung des Wertes eines Entgeltpunktes in der Rentenversicherung. Die Anpassung des aktuellen Rentenwertes wirkt sich nicht nur auf bereits laufende Renten aus, sondern auch auf Rentenanwartschaften.
Bisher war ein Entgeltpunkt 39,32 Euro wert. Ab 1. Juli 2025 sind es 40,79 Euro. Einen Entgeltpunkt erhält, wer in einem Jahr ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgeltes bezogen hat (2025: 50.493 EUR p.a.).
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2025
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldnern auch bei einer Lohnpfändung ein Existenzminimum verbleibt und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Deswegen richten sich die Pfändungsfreigrenzen nicht nur nach dem Nettolohn - entscheidend ist auch die Anzahl an Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht. Kommen unterhaltsberechtigte Personen dazu, erhöht sich daher der Pfändungsfreibetrag. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen wird zum 1. Juli 2025 neu festgesetzt.
Der unpfändbare Anteil am Einkommen beträgt ab 01.07.2025:
- Grundfreibetrag monatliches Netto-Einkommen für allein Lebende 1.555,00 EUR p.M.
- zuzurechnender Freibetrag für erste unterhaltsberechtigte Person
585,23 EUR p.M. - zuzurechnender Freibetrag für zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person, je
326,04 EUR p.M.
Der Arbeitgeber ist auch für die korrekte Abrechnung von Zuwendungen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen der Lohnpfändung verantwortlich. Zu den möglichen Auswirkungen einer bAV auf das pfändbare Einkommen finden Sie im folgenden Beitrag weitere wichtige Informationen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung oder Überprüfung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.