Inflation: Alle Renditehebel der betrieblichen Altersversorgung nutzen
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Hohe Inflation höhlt Versorgungsanwartschaften aus
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Reduzierte Garantien steigern die Ertragschancen
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Betriebsrenten mit Kapitalmarkt-Orientierung erschließen effiziente Renditequellen
Die Altersversorgung in Deutschland steht vor neuen Herausforderungen. Auch die leicht steigenden Zinsen können der galoppierenden Inflation nicht viel entgegensetzen. Eine harte Bruttobeitragsgarantie von 100 Prozent im Rahmen einer Beitragszusage mit Mindestleistung ist kaum mehr darstellbar. Selbst bei langen Laufzeiten und niedrigen Kosten reichen die Sparbeiträge unter Berücksichtigung des aktuellen Höchstrechnungszinses von 0,25 Prozent nicht mehr aus, um die Bereitstellung der vollen Beitragssumme zum Rentenbeginn garantieren zu können. Garantien waren noch nie so „teuer“ wie heute. Gleichzeitig ist die Inflationsrate innerhalb eines Jahres von 3,8 Prozent (Juli 2021) auf 7,5 Prozent im Juli 2022 gewachsen. Dieses Szenario gibt keinen Handlungsspielraum, um werthaltige Garantien abzubilden und gleichzeitig dem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken. Wer auch in Zukunft weiterhin auf volle Garantien setzen möchte, muss im Gegenzug auf kapitalmarktbasierte Renditechancen verzichten.
Inflation fordert Anpassung der Garantien
Mit Blick auf die aktuellen Preissteigerungen müssen Sparer die Werthaltigkeit einer nominalen Garantie kritisch hinterfragen. Welche Sicherheit bietet der reine Beitragserhalts aktuell noch, wenn die Kaufkraft des Kapitals jährlich um 4 oder 7,5 Prozent sinkt. Eine einfache Rechnung nach der sogenannten „72er-Regel“ zeigt, wie schnell die Inflation das Kapital entwertet: Bei vier Prozent jährlicher Inflation hätte sich die Kaufkraft eines Kapitalbetrags bereits nach 18 Jahren halbiert.
Garantien in der Altersversorgung müssen daher neu bewertet und bedarfsgerecht gestaltet werden. Es sind zeitgemäße Garantien erforderlich, die Chancen in der Kapitalanlage eröffnen und gleichzeitig langfristig eine verlässliche und auskömmliche Versorgung im Alter bieten. Wird die Beitragsgarantie auf 80 Prozent reduziert, steigt die Wahrscheinlichkeit einer signifikant höheren Ablaufleistung um rund 82 Prozent. Gerade in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) muss die richtige Balance gefunden werden, um einerseits den Beschäftigten aller Altersgruppen eine ertragreiche Versorgung zu ermöglichen und andererseits die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) sicher zu erfüllen.
Mindestgarantien sind wichtig
Auf ihre Altersversorgung müssen Arbeitnehmer später zählen können. Im Alter gibt es nur noch wenig Korrekturmöglichkeiten, vorhandene Lücken auszugleichen. Der vollständige Verzicht auf Garantien fällt Deutschen daher schwer. Zudem stellt der Gesetzgeber insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Mindestanforderungen an die zugesagten Leistungen. Zwar definiert das Gesetz im Rahmen der BOLZ keine eindeutige untere Haltelinie der Mindestgarantie, doch der Arbeitgeber muss die festgelegten Beiträge in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umwandeln und bereits im Zeitpunkt des Abschlusses eine konkrete wertgleiche Leistung definieren. Hierbei darf das wirtschaftliche Anlagerisiko nicht vollständig auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Nach herrschender Expertenmeinung bietet ein Mindestgarantieniveau von derzeit 80 Prozent der gezahlten Beiträge eine belastbare und sichere Untergrenze für eine BOLZ.
Kaufkraft sichern
Zudem stellt sich die Frage, wie Anlageformen zum Aufbau einer Altersversorgung gestaltet sein sollten, um die Inflation abzufedern und gleichzeitig die erforderlichen Mindestgarantien abzubilden. Hier sind Investitionen in Produktivkapital und Substanzwerte besonderes geeignet. Bei steigender Inflation über einen langen Zeitraum ist empirisch belegt, dass sich auch Aktien mit hoher Wahrscheinlichkeit überdurchschnittlich entwickeln. Wer außerdem mit laufenden Lohnanpassungen auch regelmäßig die Vorsorgebeiträge anpasst, wirkt dem Kaufkraftverlust zusätzlich entgegen.
Ein weiterer Aspekt: Fonds im Versicherungsmantel bieten besondere Vorteile, da Sparer anders als bei der Direktanlange nicht mit marktüblichen Ausgabeaufschlägen, Depotkosten oder Fondswechselgebühren belastet werden. Sämtliche Erträge und Transaktionen bleiben in der Anwartschaftsphase steuerfrei und können so zu einer signifikant höheren Versorgungsleistung führen. Zusätzlich bieten vertragliche Dynamik-Optionen die Möglichkeit, die Altersversorgung gegen den Kaufkraftverlust zu immunisieren.
Alle Renditehebel nutzen
Zusätzlich können beim Aufbau der Altersversorgung weitere Renditequellen genutzt werden, die sich allein aus der staatlichen Förderung, dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss und dem kollektiven Ansatz der betrieblichen Altersversorgung ergeben. Diese Hebel sorgen selbst dann für ein sicheres Renditefundament, wenn die Kapitalanlage-Rendite des Produkts kalkulatorisch mit 0 Prozent angesetzt würde. Im Gesamtpaket aus sogenannter System- und Produktrendite bietet eine fondsgebundene geförderte Direktversicherung unter Garantie- und Ertragsgesichtspunkten die optimalen Voraussetzungen für den Aufbau einer effizienten Altersversorgung und hat das Potential der Inflation standzuhalten.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten auf kapitalmarktorientierte bAV-Lösungen setzen, um alle Renditehebel für den Aufbau einer effizienten Altersversorgung zu nutzen. Eine Bruttobeitragsgarantie von 80 Prozent bietet ein hohes Maß an bedarfsgerechter Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gleichzeitig ermöglichen ausgewählte Produkte am Markt hohe Performancechancen durch eine Aktienquote bis zu 100 Prozent ab dem ersten Tag.
Unternehmer sollten jetzt handeln und bestehende Produktportfolios für ihre Belegschaften überprüfen, Garantien neu justieren und Mitarbeitern zeitgemäße Lösungen anbieten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung oder Überprüfung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.