Marco Westermann - 30 Jul 2021

Was Sie (vielleicht) schon immer über die Bilanzierung der bAV wissen wollten – Ein Blick in die IFRS-Bilanz

  • Unterscheidung nach Beitragszusagen und Leistungszusagen maßgeblich für die Bilanzierung

  • Ähnlichkeiten zur Bewertung nach deutschem Handelsrecht

  • Bewertungsverfahren verbindlich vorgeschrieben

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) folgen bei der Bilanzierung einer anderen Systematik als die deutsche Bilanzierung. Die Frage, ob für eine Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Beitragszusage (Defined Contribution Plan, kurz DC-Plan) oder eine Leistungszusage (Defined Benefit Plan, kurz DB-Plan) handelt.

Bei einem DC-Plan ist der Arbeitgeber einzig und allein zur Abführung der zugesagten Beiträge verpflichtet. Für DC-Pläne wird deshalb keine Pensionsrückstellung gebildet. Der Aufwand für die Beitragszahlung geht direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein und vermindert so das Jahresergebnis. In Deutschland trifft dies auf die Beitragszusage im Rahmen eines Sozialpartnermodells zu.

Liegt ein DB-Plan vor, ist eine Pensionsrückstellung zu bilden. Da reine Beitragszusagen, bei denen der Arbeitgeber nur für die Beitragszahlung haftet, in Deutschland bis dato nicht verbreitet sind, werden deutsche Pensionszusagen regelmäßig gemäß IAS 19 als DB-Plan behandelt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung weist einige Parallelen zur deutschen handelsrechtlichen Bewertung auf, denn es sind ebenfalls Trendannahmen und ein marktnaher Abzinsungssatz zu berücksichtigen. Da es sich allerdings nicht um einen Durchschnittszins, sondern um einen Stichtagszins handelt, schwanken die Zinssätze stärker als in der HGB-Bewertung. Zum 31.12.2020 lag der Zinssatz mit einer Duration von 15 Jahre bei rund 1% (HGB: 2,3%).

Als Bewertungsverfahren ist das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode, kurz PUC-Methode) zwingend vorgeschrieben. Weitere Abweichungen zu HGB ergeben sich z. B. in der Behandlung von Aufwendungen und Erträgen (getrennter Ausweis und unterschiedliche GuV-Berücksichtigung von Personal- und Zinsaufwand sowie versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste).

Sie haben Fragen zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen? Unsere versicherungsmathematischen Sachverständigen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Mehr Informationen zu Pensionsgutachten finden Sie unter:
https://pm.hdi.de/blog/ratgeber-pensionsgutachten

Kontakt:
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