Christel Mayer - 30 Aug 2024

Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung steigt zum 01.01.2025

  • Höchstrechnungszins steigt von 0,25% auf 1%
  • Kein Handlungsbedarf für Alt-Verträge
  • Vorsorgeentscheidungen nicht bis 2025 aufschieben


Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat viele Bürger in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt: schmelzende Zinsen, steigende Inflationsraten und nun eine schnelle Rückkehr auf ein vergleichsweise hohes Zinsniveau. Das gestiegene Zinsniveau wirkt sich nun auch auf die regulatorischen Vorgaben für deutsche Lebensversicherer aus. Zum 01.01.2025 wird der Höchstrechnungszins gem. Deckungsrückstellungsverordnung von 0,25 % auf 1,00 % angehoben; die Änderung wurde am 24. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet.

Zum Hintergrund

Der Höchstrechnungszins, auch oft als Garantiezins bezeichnet, ist der maximale Zinssatz, den Lebensversicherungsunternehmen ihren Kunden für die Sparanteile ihrer Versicherungsbeiträge garantieren dürfen. Dieser Zinssatz spielt eine zentrale Rolle in der finanzmathematischen Kalkulation. Zusammen mit der laufenden Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss bildet der Garantiezins die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung.

Nachdem der Höchstrechnungszins seit 1994 von vier Prozent kontinuierlich auf 0,25 Prozent in 2022 abgeschmolzen wurde, kommt es nun zum 01.01.2025 zu einer Erhöhung auf ein Prozent.

Diese Entscheidung wurde getroffen, um den veränderten Bedingungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen und den Versicherungsnehmern entsprechend der steigenden Renditen festverzinslicher Wertpapiere eine attraktivere Verzinsung ihrer Einlagen zu bieten.

Folgen für bestehende Lebensversicherungsverträge

Für bereits bestehende Lebensversicherungsverträge bleibt der bei Vertragsabschluss festgelegte Höchstrechnungszinses unverändert. Bedeutender als der Garantiezins ist für Versicherungskunden jedoch die letztlich zugewiesene jährliche Gesamtverzinsung. In Zeiten schwacher Zinsen sind die erwirtschafteten Kapitalerträge der Versicherungsgesellschaften naturgemäß gesunken. Im Ergebnis sind die zugewiesenen Überschüsse für klassische, kapitalbildende Versicherungen in den vergangenen Jahren überwiegend gefallen. Dies gilt insbesondere für Bestandsverträge, die noch mit einem hohen Garantiezins abgeschlossen wurden. Umgekehrt profitierten Versicherungskunden auch in der Null- oder gar Negativzinsphase von einer je nach Tarifgeneration hohen Garantieverzinsung von bis zu 4 Prozent. Nun kommen Versicherungssparer zunehmend in den Genuss der Vorteile vom Ende der Zinsflaute. Viele Lebensversicherer haben die laufenden Verzinsungen für 2024 deutlich erhöht. Die vertragsindividuelle Überschussgutschrift stellt sicher, dass Kunden laufend an der Kapitalmarktentwicklung partizipieren. Steigende Zinsen und wachsende Kapitalerträge im Deckungsstock der Versicherer kommen somit allen konventionellen Versicherungsverträgen zugute.

Auswirkungen auf neue Versicherungsverträge

Für neue Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2025 abgeschlossen werden, können Versicherer mit einer höheren garantierten Verzinsung (1 Prozent) kalkulieren. Grundsätzlich werden Verträge mit höherer Garantie attraktiver. Doch mit Blick auf die noch immer volatile Zinssituation im Euro-Raum und die Inflationsraten oberhalb der geldpolitischen Zielwerte bieten festverzinsliche Anlagen aktuell zwar die Möglichkeit zum Vermögenserhalt nicht aber die Chance für einen auskömmlichen Vermögensaufbau. Um die Inflation dauerhaft zu schlagen, benötigt langfristiger Vermögensaufbau daher unverändert kapitalmarktnahe Anlagen mit deutlich höheren Renditechancen. Hier sind Investitionen in Produktivkapital und Substanzwerte (Aktien etc.) besonders geeignet. Im Rahmen einer Versicherung lassen sich die Renditechancen am Kapitalmarkt mit staatlichen Förderungen und weiteren Vorteilen besonders effizient kombinieren: Depotkosten, diverse Transaktionsgebühren, Steuern auf realisierte Erträge und Kursgewinne werden in der Anwartschaftsphase minimiert und wirken so ertragssteigernd zugunsten der Versorgungsberechtigten.

Kein Grund zu warten

Vorsorgeentscheidungen aufzuschieben, nur um in 2025 von einem höheren Rechnungszins zu profitieren, ist nicht sinnvoll. Jeder Monat, der die Ansparphase verkürzt, schlägt sich im Zinseszins-Effekt nachteilig zu Buche. Zudem verschlechtert ein höheres Beitrittsalter das Preis-/Leistungsverhältnis des Vertrages. Dies gilt insbesondere für die Absicherung der Arbeitskraft im Fall einer Berufsunfähigkeit. Hier birgt zudem jeder Aufschub das Risiko, dass eine spätere Gesundheitsprüfung ggf. nicht mehr problemlos durchlaufen werden kann.

Beim Abschluss in 2024 sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Versicherer kulante Regelungen bietet, die den Kunden bereits in diesem Jahr die Vorteile des zum 1. Januar 2025 steigenden Garantiezinses verschaffen.

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