§16 BetrAVG Die gesetzliche Grundlage für die Anpassung der betrieblichen Versorgungsleistungen findet sich in § 16 Abs. 1 BetrAVG und lautet wie folgt:
§16 BetrAVG Die gesetzliche Grundlage für die Anpassung der betrieblichen Versorgungsleistungen findet sich in § 16 Abs. 1 BetrAVG und lautet wie folgt: